Kredit, Banken, Börse
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Kredit, Banken und Börsen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0019022
OGH - 29.10.2015 - 7Ob663/82; 8Ob33/15h
Bei der Verwahrung richten sich die Sorgfaltspflichten des Verwahrers nach der Parteienvereinbarung und nach der Art der verwahrten Sache; ohne besondere Vereinbarung muss der Verwahrer die ihm anvertraute Sache jedenfalls so sorgfältig aufbewahren, dass sie weder Schaden erleidet, noch gestohlen …
WEITER LESENRS0029601
OGH - 28.08.2019 - 8Ob376/66; 6Ob156/68; 1Ob649/81; 1Ob837/82; 3Ob526/83; 3Ob600/83; 5Ob530/84; 3Ob506/88; 4Ob516/93; 2Ob2107/96h; 10Ob528/94; 10Ob2299/96b; 10Ob44/97m; 1Ob182/97i; 10Ob105/98h; 7Ob177/98z; 9Ob282/99g; 1Ob336/99i; 8Ob161/00k; 6Ob15/01a; 8Ob284/01z; 7Ob140/02t; 9Ob230/02t; 9Ob10/04t; 7Ob90/04t; 1Ob231/04h; 7Ob64/04v; 6Ob77/05z; 1Ob148/05d; 5Ob106/05g; 7Ob282/06f; 4Ob2/08k; 9Ob32/08h; 2Ob189/08w; 2Ob259/08i; 4Ob20/11m; 8Ob148/10p; 8Ob47/11m; 5Ob56/11p; 1Ob115/11k; 4Ob50/11y; 6Ob116/11v; 1Ob77/12y; 1Ob81/12m; 2Ob86/11b; 4Ob129/12t; 1Ob48/12h; 7Ob5/12d; 6Ob50/13s; 8Ob66/12g; 3Ob209/13a; 10Ob34/13t; 6Ob86/14m; 4Ob126/14d; 6Ob213/14p; 6Ob229/14s; 10Ob28/15p; 6Ob28/15h; 6Ob84/15v; 6Ob153/15s; 1Ob204/15d; 4Ob65/16m; 1Ob21/16v; 3Ob190/16m; 7Ob48/17k; 8Ob109/16m; 6Ob118/17x; 6Ob132/18g; 4Ob176/18p; 3Ob187/18y; 7Ob17/19d
Bei der Auslegung von Ordern (zB An‑ und Verkauf) unterliegt die Bank den Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG). Ist eine den Wohlverhaltensregeln des WAG unterliegende Bank wirtschaftlich eng mit der Emittentin ver‑ und in den Vertrieb der Finanzprodukte eingebunden, dann ist …
WEITER LESENRS0010478
OGH - 28.11.2005 - 1Ob515/92; 5Ob28/93; 1Ob143/00m; 9Ob128/03v; 7Ob211/05p
Die Treuhandnatur eines Bankkontos kann sich aus der ausdrücklichen Bezeichnung als Treuhandkonto, aber auch aus Bezeichnungen wie Sonderkonto udgl. ergeben, wenn die weiteren Umstände der Kontoeröffnung dafür sprechen. Die Rechtsnatur des Treuhandkontos wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Treugut …
WEITER LESENRS0107335
OGH - 03.11.2023 - 1Ob43/97y; 7Ob111/08m; 3Ob49/13x; 24Ds9/23t
Ist der Treuhänder aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen nicht in der Lage, alle treuhändig übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, dann muss er in Abwägung der Interessen der Treugeber entscheiden, inwieweit er die Treuhandaufträge erfüllt. Wendet er dabei entsprechende Sorgfalt …
WEITER LESENRS0010482
OGH - 28.09.2016 - 4Ob505/72; 1Ob179/74; 5Ob163/75; 7Ob518/77; 7Ob635/77; 1Ob645/78; 7Ob699/78; 5Ob666/79; 7Ob513/80; 5Ob550/80; 3Ob64/80; 3Ob650/82; 6Ob640/84; 3Ob591/84; 3Ob517/85; 1Ob667/87; 4Ob516/88; 6Ob536/88; 8Ob565/87; 7Ob661/88 (7Ob662/88-7Ob665/88); 10Ob514/87; 7Ob503/94; 2Ob519/94; 8Ob86/99a; 1Ob147/00z; 8Ob138/06m; 2Ob105/08t; 2Ob15/10k; 1Ob193/10d; 9Ob75/10k; 7Ob153/14x; 6Ob63/14d; 7Ob108/15f; 1Ob246/15f; 7Ob101/16b
Der Treuhänder ist nach außen hin unbeschränkt Verfügungsberechtigter, jedoch im Innenverhältnis dem Treugeber verpflichtet, das ihm übertragene Recht nur im Interesse des Treugebers auszuüben. Das zu treuen Handen übertragene Recht scheidet zwar rechtlich, nicht aber wirtschaftlich aus dem Vermögen des …
WEITER LESENRS0114705
OGH - 05.11.2008 - 1Ob143/00m; 9Ob128/03v; 7Ob8/05k; 7Ob211/05p; 7Ob235/08x
Nur wenn die Bank konkret weiß, dass die auf einem Geschäftsgirokonto des Kontoinhabers eingehenden Beträge Treuhandgelder sind, darf sie weder von ihrem laut AGB bestehendem Pfandrecht Gebrauch machen, noch diese Beträge debetsenkend zu Gunsten des Kontoinhabers (Treuhänders) verbuchen. In einem …
WEITER LESENRS0052368
OGH - 04.02.2005 - 1Ob659/89; 7Ob335/99m; 9Ob10/05v
Ein mit Zustimmung des Kontoinhabers und der Bank bestellter Zeichnungsberechtigter kann zwar über die Forderungen des Kontoinhabers gegen die Bank, nicht aber über dessen Vertragsposition verfügen. Ohne Erteilung einer besonderen Befugnis durch den Kontoinhaber kann ein Zeichnungsberechtigter daher keine Verfügungen …
WEITER LESENRS0095942
OGH - 13.02.2019 - 11Os162/95; 14Os123/00; 12Os14/01; 13Os110/18b
Einem Treuhänder ist durch Rechtsgeschäft das Vollrecht an den ihm zur Verfügung gestellten Sachen übertragen, welches er im Außenverhältnis unter eigenem Namen, im Innenverhältnis beschränkt durch den ihm vom Treugeber erteilten Auftrag, sohin in fremdem Interesse, ausüben kann. Somit ist …
WEITER LESENRS0123046
OGH - 29.05.2018 - 6Ob110/07f; 7Ob106/10d; 4Ob62/11p; 4Ob50/11y; 6Ob116/11v; 4Ob70/11i; 6Ob50/13s; 9Ob16/13p; 7Ob62/14i; 6Ob86/14m; 6Ob229/14s; 6Ob28/15h; 3Ob187/15v; 3Ob190/16m; 4Ob64/18t
Nach den Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) sind Beratung und Aufklärung nicht vom Kunden nachzufragen, sondern von den Rechtsträgern (Banken usw) anzubieten. Die Informationserteilung hat dem Gebot vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Beratung zu genügen, durch die der Kunde in den Stand …
WEITER LESENRS0010472
OGH - 03.11.2023 - 1Ob26/71; 1Ob193/73; 3Ob558/79; 4Ob504/80; 5Ob550/80; 6Ob834/81; 6Ob676/83; 1Ob627/84; 7Ob523/91; 7Ob626/92 (7Ob627/92); 9Ob503/94; 2Ob590/93; 3Ob1590/95; 10Ob2082/96s; 10Ob2058/96m; 6Ob55/97z; 7Ob2418/96f; 6Ob41/98t; 8Ob13/99s; 5Ob309/00b; 7Ob55/00i; 1Ob150/01t; 7Ob272/01b; 5Ob258/01d; 9Ob101/06b; 8Ob39/07d; 7Ob13/08z; 7Ob111/08m; 1Ob89/08g; 2Ob137/08y; 5Ob193/10h; 1Ob168/10b; 1Ob177/22v; 24Ds9/23t
Derjenige, auf dessen Konto ein bestimmter Geldbetrag mit dem übereinstimmenden Auftrag zweier Vertragspartner überwiesen wurde, diesen Betrag zu verwenden, ist offener Treuhänder beider Vertragspartner. Er hat der Treuhandverpflichtung sorgfältig nachzukommen und darf daher spätere Dispositionen lediglich eines Treugebers, die dem …
WEITER LESENRS0129017
OGH - 28.08.2013 - 6Ob179/12k
Das Modell des auch als „Execution‑only“ bezeichneten „reinen Ausführungsgeschäfts“ (im Sinn des § 58 WAG 2018) kommt nur bei Dienstleistungen in Betracht, die sich auf nicht komplexe Finanzinstrumente nach § 1 Z 8 WAG 2018 beziehen. Bei Immobilienaktien handelt es …
WEITER LESENRS0010459
OGH - 22.09.1977 - 2Ob539/77
Ein Treuhänder darf sich darauf verlassen, dass der Kreditwerber den Treugeber (die Bank) wahrheitsgemäß und, soweit es seine Interessen erforderten, vollständig informiert hat.
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