Kunst & Antiquitäten
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Kunst & Antiquitäten, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0115735
OGH - 16.10.2001 - 4Ob241/01x; 4Ob57/03s; 4Ob64/09d; 2Ob126/09g
Die Berechtigung des Mieters, das auf dem gemieteten Datenträger gespeicherte Werk zu nutzen, setzt den Erwerb des entsprechenden Verwertungsrechts und keinen bloß lastenfreien Erwerb voraus. Verwertungsberechtigt kann der Mieter aber nur sein, wenn er das Werknutzungsrecht (die Werknutzungsbewilligung) gutgläubig erwerben …
WEITER LESENRS0117147
OGH - 30.10.2002 - 7Ob136/02d
Die Lieferung eines gefälschten Gemäldes ist als Schlechtlieferung aufzufassen und untersteht §377 HGB.
WEITER LESENRS0026645
OGH - 30.03.1927 - 2Ob226/27; 6Ob313/64 (6Ob314/64); 6Ob47/65; 5Ob164/67; 8Ob281/70; 2Ob515/78; 1Ob530/79; 6Ob601/82; 3Ob547/84; 8Ob542/85; 4Ob75/92; 7Ob513/96; 1Ob79/00z; 5Ob18/00h; 7Ob273/00y; 6Ob81/01g; 6Ob39/06p; 1Ob78/07p; 3Ob79/10d; 3Ob230/12p; 10Ob58/12w; 10Ob56/12a; 3Ob231/12k; 4Ob165/12m
Eine vertragsmäßige Haftung des Sachverständigen für sein Gutachten besteht grundsätzlich nur gegenüber demjenigen, der das Gutachten bestellte, nicht aber auch gegenüber einem Dritten, der dieses Gutachten verwendete. Ausnahmen bestehen zum einen bei absichtlicher, sittenwidriger Schadenszufügung sowie dann, wenn Schutz- und …
WEITER LESENRS0030319
OGH - 24.01.1983 - 1Ob831/82 ; 1Ob650/84; 8Ob29/86
Bei Zerstörung eines noch im Eigentum seines Schöpfers stehenden Kunstwerkes ist der vom geschädigten Künstler und nicht der von einem Händler erzielbare Verkaufserlös der Schadensberechnung zugrundezulegen.
WEITER LESENRS0030362
OGH - 29.04.1981 - 1Ob714/80
Wird eine unter Einsatz von Arbeitsleistungen montierte gebrauchte Sache beschädigt, so sind bei der Ermittlung des zu ersetzenden Schadens auch die Montagekosten um eine Abnützungsquote zu kürzen, weil sich auch der Wert der für die Montage erbrachten Arbeitsleistungen mit dem …
WEITER LESENRS0040363
OGH - 22.04.1970 - 7Ob49/70 (7Ob50/70); 7Ob144/73; 4Ob577/74; 3Ob224/74; 1Ob606/78; 6Ob721/81; 10ObS326/89; 1Ob128/02h; 17Ob21/10b; 8Ob75/11d; 9Ob58/14s
Mit Privatgutachten allein lässt sich kein Sachverständigenbeweis führen. Sie sind vielmehr lediglich Privaturkunden. Anders als im Sicherungsverfahren (bei einstweiligen Verfügungen), wo bloße Bescheinigung genügt, können im Zivilprozess Feststellungen aufgrund von Privatgutachten nur mit Zustimmung des Gegners getroffen werden.
WEITER LESENRS0022834
OGH - 31.03.1977 - 6Ob725/76; 1Ob642/79; 5Ob735/81; 6Ob798/82; 7Ob19/86; 2Ob153/89; 4Ob525/90; 8Ob544/91; 1Ob620/94; 2Ob60/00p; 2Ob173/00f; 8Ob270/01s; 6Ob54/04s; 2Ob227/07g; 2Ob226/07k; 5Ob217/08k; 1Ob131/08h; 5Ob38/05g ; 9Ob51/10f
Die Berechnung eines Vermögensschadens erfolgt durch Vergleichung des Geldwertunterschiedes zweier Zustände, nämlich des tatsächlichen Zustandes vor und nach der Beschädigung. Es sind alle Vermögensbestandteile des Geschädigten in die Betrachtung einzubeziehen, die durch die Beschädigung irgendwie beeinflusst wurden. Auch ein Vorteil …
WEITER LESENRS0022900
OGH - 02.03.1977 - 1Ob502/77; 1Ob692/77; 1Ob785/83; 7Ob531/85; 3Ob560/84; 5Ob608/84; 1Ob28/86; 2Ob554/86; 10Ob509/87; 8Ob593/87; 5Ob643/88; 7Ob677/89; 2Ob596/89; 4Ob607/89; 1Ob31/92; 1Ob520/93 (1Ob521/93); 1Ob2051/96s; 1Ob33/97b; 1Ob6/97g; 9Ob114/98z; 2Ob224/97y; 3Ob51/98s ; 8Ob278/99m; 6Ob220/99t; 2Ob226/99w; 6Ob242/00g; 6Ob292/00k; 10Ob61/01w; 1Ob54/01z; 1Ob116/01t; 6Ob88/01m; 1Ob223/01b; 1Ob151/01i; 1Ob310/01x; 6Ob322/02z; 9Ob127/03x; 8Ob42/04s; 6Ob12/05s; 8Ob86/06i; 4Ob230/06m; 2Ob170/06y; 6Ob104/06x; 1Ob226/07b; 10Ob103/07f; 6Ob72/08v; 2Ob178/07a; 4Ob197/08m; 9Ob22/08p; 5Ob38/05g; 4Ob28/09k; 2Ob266/08v; 7Ob136/09i; 2Ob277/08m; 1Ob203/09y; 1Ob213/09v; 4Ob36/10p; 4Ob71/10k; 2Ob10/10z; 4Ob145/10t; 6Ob231/10d; 6Ob8/11m; 3Ob39/11y; 7Ob77/10i; 1Ob115/11k; 17Ob11/11h; 2Ob97/11w; 2Ob176/10m; 10Ob61/11k; 4Ob137/11t; 4Ob145/11v; 10ObS157/11b; 7Ob170/11t; 1Ob186/11a; 4Ob67/12z; 1Ob51/12z; 1Ob172/12v; 7Ob162/12t; 7Ob189/12p; 10Ob13/13d; 10Ob48/13a; 10Ob46/13g; 3Ob191/13d; 4Ob210/13f; 2Ob17/13h; 7Ob221/13w; 2Ob41/14i; 5Ob208/13v; 8Ob53/14y; 1Ob148/14t; 8Ob95/14z; 3Ob166/14d; 4Ob239/14x; 9Ob26/14k; 6Ob71/15g; 8Ob93/14f; 1Ob39/15i; 2Ob36/15f; 8Ob98/15t; 1Ob157/16v; 6Ob32/17z; 6Ob39/17d; 4Ob86/17a
Wenn der Geschädigte den Beweis erbringen muss, dass eine Unterlassung des Schädigers für den Schaden kausal war, dann genügt dafür ein sehr hoher Grad an Wahrscheinlichkeit. Häufig genügt der Nachweis, dass die Sachlage typisch auf einen solchen Kausalzusammenhang hinweist. An …
WEITER LESENRS0022913
OGH - 02.03.1977 - 1Ob502/77; 1Ob563/79; 7Ob763/81; 7Ob825/82; 1Ob785/82; 7Ob531/85; 3Ob560/84; 5Ob608/84; 7Ob521/86; 1Ob518/86; 1Ob28/86; 2Ob554/86; 5Ob643/88; 5Ob579/89; 7Ob629/89; 7Ob648/89; 2Ob596/89; 1Ob548/90; 1Ob17/90; 7Ob526/91; 1Ob31/92; 1Ob520/93 (1Ob521/93); 1Ob15/95; 1Ob18/95 (1Ob19/95); 1Ob2051/96s; 1Ob2047/96b; 1Ob33/97b; 1Ob6/97g; 3Ob51/98s ; 1Ob278/99k; 6Ob220/99t; 2Ob226/99w; 6Ob242/00g; 10Ob61/01w; 1Ob151/01i; 6Ob322/02z; 10Ob76/05g; 4Ob230/06m; 1Ob138/07m; 6Ob104/06x; 10Ob103/07f; 7Ob238/07m; 6Ob72/08v; 4Ob98/08b; 2Ob178/07a; 2Ob285/08p; 5Ob38/05g; 4Ob28/09k; 7Ob136/09i; 4Ob130/09k; 2Ob277/08m; 4Ob36/10p; 4Ob71/10k; 4Ob145/10t; 6Ob245/10p; 4Ob50/11y; 17Ob11/11h; 2Ob176/10m; 1Ob63/11p; 4Ob137/11t; 4Ob145/11v; 10ObS157/11b; 7Ob170/11t; 3Ob76/12s; 7Ob162/12t; 10Ob13/13d; 10ObS50/13w; 3Ob191/13d; 8Ob53/14y; 8Ob95/14z; 7Ob172/14s; 1Ob199/14t; 5Ob143/15p; 9ObA161/16s; 5Ob176/16t
Eine Unterlassung ist dann für den Schaden kausal, wenn die Vornahme einer bestimmten aktiven Handlung das Eintreten des Schadens verhindert hätte. Die Kausalität fehlt aber, wenn derselbe Schaden auch bei pflichtgemäßem positivem Tun entstanden wäre. Allein damit, dass sich jemand …
WEITER LESENRS0024105
OGH - 30.11.1966 - 6Ob342/66
Beim Verkauf eines Kunstwerks durch seinen Schöpfer (den Künstler selbst) ist die Anfechtung des Kaufvertrages wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis, § 934 ABGB) ausgeschlossen. Der Grund dafür liegt darin, dass zwischen dem vom Künstler unmittelbar geforderten Erstverkaufspreis und …
WEITER LESENRS0025348
OGH - 09.10.1963 - 1Ob141/63; 7Ob65/63; 7Ob179/65; 6Ob191/05i; 2Ob217/09i; 6Ob129/10d
Eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung auf unbestimmte Zeit gegen Kündigung ist wegen der Rechtsähnlichkeit mit einer Leihe nach den Vorschriften über den Leihvertrag zu behandeln.
WEITER LESENRS0026094
OGH - 27.08.1981 - 6Ob521/81; 10Ob74/04m; 8Ob12/05f; 7Ob166/06x; 9Ob13/09s ; 2Ob10/10z; 4Ob240/15w
Den Händler trifft die Pflicht zur Kontrolle der gehandelten Ware und zur notwendigen Aufklärung. Für den Sorgfaltsmaßstab des Händlers ist dabei § 1299 ABGB maßgebend. Es kommt also auf die übliche Sorgfalt jener Personen an, die derartige Tätigkeiten ausüben (zB …
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