KFZ
Durchsuchen Sie die Rechtsprechung
Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
Wenn Sie die gesamte Wissensdatenbank durchsuchen möchten, verwenden Sie bitte das Formular auf der Startseite.
RS0074574
OGH - 08.10.1958 - 2Ob306/58
Eine Vorrangverletzung liegt nur dann vor, wenn das den Vorrang genießende Fahrzeug durch das Verhalten des Wartepflichtigen gezwungen wurde, seine Fahrweise (bremsen, ausweichen) zu ändern.
WEITER LESENRS0074716
OGH - 27.01.1983 - 8Ob297/82; 8Ob284/82; 8Ob42/85; 8Ob65/86; 2Ob38/11v
Der Vorrang steht dem Vorrangberechtigten bis zum vollständigen Verlassen der bevorrangten Verkehrsfläche zu. Der Benachrangte hat den Vorrang zu wahren, bis der Bevorrangte die übergeordnete Verkehrsfläche mit der ganzen Länge seines Fahrzeuges verlassen hat.
WEITER LESENRS0075064
OGH - 27.01.1981 - 10Os188/80; 11Os72/89 (11Os73/89); 11Os55/91 (11Os56/91); 14Os67/91 (14Os68/91); 2Ob84/95; 2Ob98/01b; 2Ob126/01w
Vorrang setzt eine durch die Vorschriften des § 19 Abs 1 bis 6 StVO geregelte Beziehung zwischen (mindestens) zwei konkreten Fahrzeuglenkern in einer bestimmten Verkehrssituation derart, dass der eine vorfahrtberechtigt und der andere wartepflichtig ist, voraus und kann folglich als …
WEITER LESENRS0074882
OGH - 20.04.1977 - 8Ob51/77; 2Ob143/77; 2Ob11/80; 2Ob222/80; 2Ob177/02y
Wurde ein Vorrangverzicht durch Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges erklärt, dann ist es Sache des auf den Vorrang Verzichtenden, sich – allenfalls durch langsames Vortasten – die erforderliche Sicht zu verschaffen, bevor er das beabsichtigte Fahrmanöver ausführt. Er kann auch nicht etwa …
WEITER LESENRS0074321
OGH - 14.10.1959 - 2Ob533/59; 11Os94/67 (11Os95/67, 11Os96/67); 2Ob265/69
Ein Kraftfahrer, der eine Kreuzung zwar nach der Seite zu überblicken vermag, nach der er wartepflichtig ist, nicht aber nach der Seite, der gegenüber ihm selbst Vorrang zukommt, darf in diese Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von dreißig bis vierzig km/h …
WEITER LESENRS0073613
OGH - 08.06.1972 - 2Ob50/72; 8Ob95/76; 8Ob182/77; 8Ob121/81; 8Ob108/83
Bei der Beurteilung der Frage, ob einem im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeug der Vorrang nach § 19 Abs 6 StVO zukommt, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob das Fahrzeug, das sich in den fließenden Verkehr einordnen will, gehalten, geparkt …
WEITER LESENRS0075007
OGH - 27.01.1959 - 9Os199/58; 2Ob152/82; 2Ob154/16k
Der auf einer bevorrangten Straße fahrende Verkehrsteilnehmer muss bei Annäherung an eine Kreuzung seine Geschwindigkeit so wählen, dass er in der Lage bleibt, seinen Verpflichtungen im Verkehr Genüge zu leisten.
WEITER LESENRS0075102
OGH - 03.06.1969 - 2Ob105/69; 2Ob418/70 (2Ob419/70); 2Ob214/77; 8Ob26/78; 8Ob166/78; 2Ob240/78; 2Ob155/78; 2Ob2/80; 2Ob28/81; 8Ob69/81; 8Ob191/81; 8Ob312/81; 8Ob176/82; 8Ob169/82; 8Ob205/82; 2Ob231/82; 8Ob272/82; 8Ob84/83; 2Ob172/83; 8Ob9/85; 2Ob25/95; 2Ob70/98b; 2Ob154/16k
Der im Nachrang Befindliche hat seine Fahrweise darauf einzurichten, den Vorrang dort wahrnehmen zu können, wo er nach den konkreten örtlichen und Verkehrsverhältnissen mit von rechts kommenden Fahrzeugen rechnen muss.
WEITER LESENRS0073421
OGH - 09.02.1995 - 2Ob49/93; 2Ob69/95; 2Ob172/04i; 2Ob94/09a; 2Ob197/13d; 2Ob100/14s; 2Ob124/16y
Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, dass sich der Vorrang auf die ganze Fahrbahn der bevorrangten Straße bezieht und auch dann nicht verlorengeht, wenn sich der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhält (ZVR 1990/155 mit weiteren Nachweisen, uva, zuletzt 2 …
WEITER LESENRS0073423
OGH - 13.04.1967 - 2Ob120/67; 2Ob356/67; 2Ob148/68; 2Ob221/69; 2Ob45/71; 2Ob189/78; 2Ob190/07s; 2Ob101/15i
Ein Vorrangberechtigter, der ein wartepflichtiges Fahrzeug wahrnimmt, das sich der Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von nur zehn bis zwanzig km/h nähert, darf darauf vertrauen, dass ihm dessen Lenker den Vorrang einräumen wird (so schon 2 Ob 64/67).
WEITER LESENRS0074439
OGH - 25.08.1994 - 2Ob47/94; 2Ob84/95
Der Vorrang geht auch nicht dadurch verloren, dass der Vorrangberechtigte eine Sperrlinie überfährt und sich auf der linken Fahrbahnhälfte befindet.
WEITER LESENRS0074685
OGH - 07.12.1965 - 11Os214/65; 11Os246/67; 11Os132/72; 11Os174/72; 2Ob23/76; 2Ob193/76; 8Ob54/77; 2Ob63/77; 8Ob112/77 (8Ob113/77); 8Ob20/78; 8Ob112/78; 8Ob174/78; 8Ob201/78; 8Ob210/78; 1Ob22/78 (1Ob23/78); 2Ob213/78; 2Ob229/78; 8Ob12/79; 8Ob80/79; 2Ob53/79; 2Ob187/79; 2Ob18/80; 8Ob44/80; 2Ob133/80; 8Ob152/80; 8Ob191/80; 2Ob157/80; 2Ob207/80; 8Ob171/80; 2Ob238/80; 2Ob204/80; 8Ob226/80; 8Ob50/81 (8Ob51/81); 8Ob171/81; 8Ob249/81; 8Ob226/81; 8Ob237/81; 2Ob238/81; 8Ob214/81; 8Ob51/82; 8Ob289/81; 8Ob295/81; 2Ob106/82; 8Ob169/82; 8Ob177/82; 8Ob248/82; 2Ob228/82; 2Ob116/83; 8Ob286/82; 8Ob84/83; 8Ob33/83; 2Ob160/83; 8Ob46/83; 8Ob89/83; 8Ob120/83; 8Ob16/84; 8Ob56/84; 2Ob41/85; 8Ob14/86; 2Ob12/87; 2Ob14/87; 8Ob91/87; 2Ob157/88; 2Ob94/98g; 2Ob226/98v
Der im Nachrang befindliche Verkehrsteilnehmer darf in eine den Vorrang gewährende Straße nur einfahren, wenn er durch gehörige Beobachtung des bevorrangten Verkehrs in seiner tatsächlichen Gestaltung sich die Gewißheit verschafft hat, dies ohne Gefährdung oder auch nur Behinderung (§ 19 …
WEITER LESEN