Schlagwort: Vorführwagen und Vollkaskoversicherung FILTER AUFHEBEN

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RS0117589


Ein Kaufinteressent kann gewöhnlicherweise erwarten, dass ein zu Probefahrten bestimmtes Kraftfahrzeug (Vorführwagen) vollkaskoversichert ist. Ist dies nicht der Fall, dann muss der Händler den Kaufinteressenten über die fehlende Versicherung schon vor Antritt der Probefahrt aufklären. Unterblieb eine solche Aufklärung, so …

25.03.2003
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