Schlagwort: Genehmigung durch Versicherer FILTER AUFHEBEN

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RS0026970


Ein Zuwarten mit der Reparatur bis zur Genehmigung durch den Haftpflichtversicherer ist grundsätzlich nicht gerechtfertigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reparaturwürdigkeit des beschädigten Fahrzeuges nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden kann. Ein solches Zuwarten wird aber dann nicht als …

11.01.1973
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