Schlagwort: Besichtigung durch Versicherung FILTER AUFHEBEN
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RS0027181
Es begründet keine Verletzung der Schadensminderungspflicht des Geschädigten, wenn dieser mit der Reparatur seines Fahrzeuges bis zur Besichtigung durch einen Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung in einem gewissen Ausmaß (einige Tage) zuwartet.
11.12.1969
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