Schlagwort: Bremsanlage FILTER AUFHEBEN

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RS0080069


Da jedermann, der mit Kraftfahrzeugen zu tun hat, die Wichtigkeit einer ordnungsgemäßen Bremsanlage bewusst sein muss, begründet das Unterlassen der Kontrolle einer Bremsanlage oder das Unterlassen der auf Grund einer solchen Kontrolle ins Auge springenden notwendigen Maßnahmen eine grobe Fahrlässigkeit.

15.01.1964
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