Schlagwort: Vermietung FILTER AUFHEBEN

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RS0020699


Der Schaden, der durch die Beschädigung einer vermieteten Sache entsteht, tritt nicht im Vermögen des Mieters, sondern im Vermögen des Eigentümers der Sache ein. Daher erfolgt die Geltendmachung des Schadenersatzes durch den Eigentümer, nicht durch den Rechtsbesitzer (Mieter).

28.03.1973
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