Schlagwort: Dauer eines Mietfahrzeugs FILTER AUFHEBEN

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RS0030551


Der Geschädigte darf sich im Fall eines Totalschadens zunächst jedenfalls so lange ein Mietfahrzeug nehmen, bis der Schädiger (die Versicherung) tatsächlich Zahlung leistet. Anschließend ist ihm noch eine angemessene Frist zur Beschaffung eines neuen Fahrzeugs zuzubilligen.

03.02.1961
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