Schlagwort: Totalschaden FILTER AUFHEBEN

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RS0030559


Ein Totalschaden ist anzunehmen, wenn der Zeitwert des Kraftfahrzeuges erheblich niedriger ist als die veranschlagten Reparaturkosten, wenn also die Wiederherstellungskosten den Zeitwert im Zeitpunkt des Unfalles erheblich übersteigen. Eine mäßige, wirtschaftlich vertretbare Überschreitung des Zeitwertes durch die Reparatur ist jedoch …

14.04.1966
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