Schlagwort: Entgang des Nutzens FILTER AUFHEBEN

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RS0030425


Verdienstentgang ist grundsätzlich positiver Schaden, nicht entgangener Gewinn. Dazu gehört auch der Entgang eines Nutzens, den ein Unternehmer wie bspw ein Autobusunternehmen erleidet, weil er ein beschädigtes Kraftfahrzeug während der Reparaturdauer nicht benützen konnte.

18.03.1960
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