Schlagwort: Wert am Wohnort des Geschädigte FILTER AUFHEBEN

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RS0045278


Die Fahrzeugbewertung ist anhand des gemeinen Werts an jenem Ort vorzunehmen, zu dem das Fahrzeug die engste Beziehung hat, normalerweise also am Wohnort des Geschädigten. Dadurch soll der Geschädigte in die Lage versetzt werden, sich ein Ersatzstück anzuschaffen. Dies gilt …

12.11.1974
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