Schlagwort: Erfüllungsort FILTER AUFHEBEN

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RS0017638


Der Verbesserungsanspruch ist im Rahmen der Gewährleistung am ursprünglichen Erfüllungsort der Vertragsleistung zu erfüllen. Bei einem Rechtsgeschäft mit einem Kfz-Unternehmer erscheint es daher natürlich, dass allfällige Nachbesserungen in dessen Werkstatt durchgeführt werden.

05.05.1982
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