Schlagwort: Generalüberholung

RS0024048

OGH - 25.03.1952 - 2Ob218/52; ...
Die Zusage der "Generalüberholung" bedeutet, daß alle beweglichen Teile, die bereits Verschleißspuren aufweisen, erneuert oder so hergerichtet sind, daß sie Neuteilen möglichst nahekommen.
BEREICHE: KFZ
KATEGORIEN: Rechtsprechung