Schlagwort: Generalüberholung FILTER AUFHEBEN
Durchsuchen Sie die Inhalte
Wenn Sie die gesamte Wissensdatenbank durchsuchen möchten, verwenden Sie bitte das Forumlar auf der Startseite.
Einträge:
RS0024048
Die Zusage der „Generalüberholung“ bedeutet, daß alle beweglichen Teile, die bereits Verschleißspuren aufweisen, erneuert oder so hergerichtet sind, daß sie Neuteilen möglichst nahekommen.
25.03.1952
WEITER LESEN