RS0024048OGH - 25.03.1952 - 2Ob218/52; ... Die Zusage der "Generalüberholung" bedeutet, daß alle beweglichen Teile, die bereits Verschleißspuren aufweisen, erneuert oder so hergerichtet sind, daß sie Neuteilen möglichst nahekommen. BEREICHE: KFZKATEGORIEN: Rechtsprechung WEITERLESEN