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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0073345
OGH - 25.06.1970 - 2Ob199/70; 2Ob130/76; 8Ob245/78; 8Ob231/79; 2Ob231/80; 8Ob270/81; 2Ob13/82; 8Ob244/82
Die Bestimmungen des § 7 StVO sollen die Flüssigkeit des Verkehrs nur so weit beschränken, als es im Interesse der Sicherheit erforderlich ist. Wesentlich größere Seitenabstände werden toleriert, wenn sich darauf ein ausreichender Abstand von der Fahrbahnmitte ergab, um den …
WEITER LESENRS0027166
OGH - 07.12.1976 - 8Ob210/76
Ein Kraftfahrer, der damit rechnen muss, dass während der Grünphase bzw während des blinkenden grünen Lichts im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer, deren Annäherung er wegen der ungünstigen Sichtverhältnisse nicht rechtzeitig wahrnehmen konnte, in die Kreuzung einfahren, genügt nicht seiner Wartepflicht, wenn …
WEITER LESENRS0075345
OGH - 29.10.1970 - 2Ob369/70; 8Ob234/73; 8Ob268/73; 8Ob34/74; 11Os143/73; 2Ob5/75; 8Ob175/75; 8Ob119/76; 8Ob135/76; 2Ob4/77; 2Ob287/76; 8Ob14/77; 8Ob241/79; 8Ob88/81; 2Ob72/81; 8Ob276/81; 2Ob63/82; 8Ob202/82; 8Ob281/82; 8Ob268/82; 8Ob263/82; 8Ob302/82; 8Ob34/83; 8Ob181/82; 8Ob222/83; 2Ob62/07t
Grünes Licht bedeutet kein absolutes Gebot, das Zeichen „Freie Fahrt“ zu befolgen; es befreit den Verkehrsteilnehmer nicht von der Verpflichtung, die Verkehrslage zu beobachten und seine Weiterfahrt danach einzurichten. Bei der Wahl der Annäherungsgeschwindigkeit ist auch auf die Möglichkeit eines …
WEITER LESENRS0074215
OGH - 18.04.1968 - 2Ob106/68; 2Ob171/70; 2Ob5/71; 2Ob348/70; 2Ob90/71; 8Ob256/73; 2Ob7/74; 8Ob30/75; 2Ob165/76; 2Ob170/77; 8Ob112/81; 2Ob209/81; 8Ob115/83; 8Ob19/85
Fahrzeuglenker, die bei Beginn des blinkenden Grünlichtes noch so weit entfernt sind, dass sie bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit während dieser Lichtphase nicht mehr in die Kreuzung einfahren können, müssen ihre Geschwindigkeit so rechtzeitig herabsetzen, dass ein jähes Bremsen nicht …
WEITER LESENRS0074156
OGH - 24.04.1979 - 2Ob53/79
Das Überholverbot des § 16 Abs 2 lit b StVO gilt bei den dort aufgezählten Gegebenheiten absolut und unabhängig davon, ob Gegenverkehr vorhanden ist oder nicht.
WEITER LESENRS0073620
OGH - 13.03.1979 - 2Ob210/78; 8Ob202/82; 2Ob6/83; 2Ob87/83
Gerade ein Einbiegen ohne Zögern kann gewährleisten, dass Fahrzeuge, deren Lenker während des Einbiegens mit zulässiger Geschwindigkeit in den Sichtbereich gelangen, nicht behindert werden. Wenn aber der Linksabbiegende im Zeitpunkt seines Bremsentschlusses nach der für ihn überblickbaren Verkehrssituation nicht mit …
WEITER LESENRS0027626
OGH - 23.11.1977 - 8Ob160/77; 2Ob103/83; 2Ob351/99b; 2Ob14/03b; 2Ob39/06h
Der Schutzzweck des § 16 Abs 2 lit a StVO besteht nicht nur darin, den Gegenverkehr gefahrlos zu ermöglichen, sondern auch alle jene Schäden zu verhindern, die beim Überholvorgang während des Vorbeibewegens des Überholenden an dem überholten Fahrzeug und beim …
WEITER LESENRS0073959
OGH - 17.03.1977 - 2Ob38/77; 8Ob181/79
Das Vorschriftszeichen „Wartepflicht bei Gegenverkehr“ zeigt eine Engstelle an, die ausreichend übersehen werden kann. Da eine solche Engstelle keine zwei Fahrstreifen aufweist, drückt das genannte Vorschriftszeichen für mehrspurige Fahrzeuge ein Überholverbot aus. Mit Rücksicht auf dieses Überholverbot besteht keine Notwendigkeit, …
WEITER LESENRS0075067
OGH - 27.09.1979 - 8Ob211/79; 8Ob112/81; 2Ob66/82; 8Ob75/82 (8Ob76/82); 1Ob17/94; 2Ob260/06h; 2Ob35/09z
Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung ergibt sich die Beantwortung der Frage, wer fahren darf und wer anzuhalten hat, ausschließlich aus § 38 StVO.
WEITER LESENRS0073631
OGH - 17.12.1965 - 2Ob364/65 (2Ob365/65); 2Ob110/82
Nicht der Abstand der Fahrlinie (Fahrspur der Räder), sondern jener des Endes der rechten Lenkstange ist für die Berechnung der zulässigen Entfernung vom rechten Fahrbahnrand entscheidend, da auch bei einem zweispurigen Kraftfahrzeug der Abstand von der Fahrzeugbegrenzung und nicht von …
WEITER LESENRS0075354
OGH - 28.03.1974 - 11Os143/73; 2Ob287/76; 8Ob20/79; 2Ob72/81; 8Ob276/81; 2Ob66/82; 8Ob268/82; 8Ob263/82; 16Os40/91
Der Fahrzeuglenker hat die Verkehrslage auch im Bereich einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung zu beobachten und seine Weiterfahrt oder sein Einbiegen nach der jeweils gegebenen Verkehrslage einzurichten.
WEITER LESENRS0073997
OGH - 22.04.1965 - 2Ob78/65; 2Ob6/66; 2Ob294/66; 2Ob220/67; 2Ob158/69; 2Ob206/69; 11Os151/68; 2Ob371/69 (2Ob372/69); 2Ob413/70; 8Ob87/71; 2Ob442/70; 2Ob72/72 (2Ob75/72); 8Ob71/73; 2Ob182/74; 2Ob145/74; 2Ob249/74; 8Ob203/74; 11Os112/75; 2Ob281/75; 2Ob179/76; 8Ob55/77; 2Ob105/77; 8Ob162/77; 2Ob27/78; 2Ob130/78; 2Ob152/78; 8Ob18/79; 8Ob16/79; 8Ob24/80; 8Ob159/80; 8Ob264/80; 2Ob251/81; 2Ob110/82; 8Ob99/82; 2Ob218/82; 8Ob240/82; 8Ob266/82; 8Ob2/83; 2OB191/83; 8Ob92/83; 8Ob296/82; 2Ob53/83; 13Os59/84; 8Ob58/84; 8Ob36/87; 2Ob45/88; 2Ob117/89; 2Ob638/90; 2Ob43/94; 2Ob2244/96f; 13Os75/99 (13Os76/99); 2Ob241/05p; 2Ob97/07i; 2Ob138/09x
Für die Frage, welcher Sicherheitsabstand auch in den Fällen, in denen am rechten Fahrbahnrand zu fahren ist, zugebilligt werden muss, sind ausschließlich die Gegebenheiten vor Ort maßgeblich. Geringe Fahrerfahrung muss ebenso außer Betracht bleiben wie Erschwernisse auf Grund der Bauart …
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