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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0074676
OGH - 19.02.1959 - 9Os291/58; 2Ob330/66; 11Os79/67; 2Ob297/68; 11Os77/71; 2Ob17/71 (2Ob18/71); 11Os55/72; 10Os3/74; 2Ob48/78 (2Ob49/78); 2Ob76/79; 2Ob202/79; 2Ob251/81; 2Ob136/82; 2Ob26/83; 2Ob45/83; 2Ob26/87; 2Ob216/97x
Bei abgeblendetem Scheinwerfer ist eine Geschwindigkeit von vierzig bis fünfundvierzig km/h angemessen. In jüngeren Entscheidungen wurde auch unter Umständen eine Geschwindigkeit von 50 bis 55 km/h als angemessen angesehen (vgl TS4 des RS). Auch 68 km/h bei Abblendlicht sind dann …
WEITER LESENRS0074742
OGH - 02.12.1965 - 11Os209/65; 2Ob24/83; 8Ob48/85; 2Ob77/01i
Die Angemessenheit der Fahrgeschwindigkeit im Sinne der spezifischen Vorschrift des § 20 Abs 1 StVO 1960 über das Fahren auf Sicht wird nicht durch die Grenzwerte zwischen Sichtweite und Anhalteweg bestimmt, sondern durch die Erfahrungswerte, bei denen unter den jeweils …
WEITER LESENRS0074690
OGH - 18.12.1957 - 2Ob605/57
Die Fahrgeschwindigkeit ist angemessen, wenn die Vermeidung eines Zusammenstoßes unter der Voraussetzung möglich ist, dass der andere Straßenbenützer die Verkehrsvorschriften beachtet.
WEITER LESENRS0074896
OGH - 22.06.1972 - 2Ob110/72; 2Ob144/83
Die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auf eisglatter Straße nicht voll ausgeschöpft werden.
WEITER LESENRS0073898
OGH - 11.12.1970 - 11Os182/70; 8Ob58/81; 11Os47/86
Steht eine Fußgängerin in der Straßenmitte, so liegt eine unklare Verkehrslage vor, die zu erhöhter Aufmerksamkeit und besonderer Vorsicht verpflichtet und eine Beibehaltung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zulässt.
WEITER LESENRS0074925
OGH - 24.03.1966 - 11Os11/66
Während der Vorbeifahrt an einem haltenden Autobus ist die (nur für optimale Verhältnisse vorgesehene) im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von fünfzig km/h als überholt anzusehen.
WEITER LESENRS0074652
OGH - 02.12.1965 - 2Ob395/65; 2Ob145/78
Eine von der Verwaltungsbehörde angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung gibt nur die Höchstgrenze der zulässigen Geschwindigkeit an, entbindet aber nicht von der Verpflichtung, im konkreten Fall die Fahrgeschwindigkeit den Straßenverhältnissen, Verkehrsverhältnissen und Sichtverhältnissen anzupassen.
WEITER LESENRS0023588
OGH - 12.03.1974 - 10Os7/74
Bei jedem geprüften Fahrzeuglenker ist vorauszusetzen, dass ihm die Entstehungsmöglichkeiten und die Folgen des aquaplaning – Effekts bekannt sind, und dass er sein Fahrverhalten danach richtet.
WEITER LESENRS0023596
OGH - 12.03.1974 - 10Os7/74; 4Ob65/85
Der Kraftfahrer ist verpflichtet, zu wissen und zu berücksichtigen, dass die Bildung eines Wasserkeils beim aquaplaning – Effekt nicht nur von der Dicke der auf der Oberfläche der Fahrbahn befindlichen Wasserschicht und der Bereifung, sondern auch von der Fahrgeschwindigkeit abhängt.
WEITER LESENRS0073583
OGH - 22.05.1970 - 11Os69/70
Bewegt sich an beiden Fahrbahnrändern Fußgänger und ist überdies die Straße schmal, so bedeutet dies ein Gefahrenmoment von links und rechts, dem durch entsprechende Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit begegnet werden muss.
WEITER LESENRS0074417
OGH - 16.03.1961 - 9Os462/60; 11Os21/62; 11Os106/62
Der Vorrang nach § 19 Abs 1 und 4 StVO darf nicht erzwungen werden.
WEITER LESENRS0065811
OGH - 27.11.1957 - 2Ob554/57
Bei einem behinderten Überblick über die Fahrbahn kann eine Geschwindigkeit von zwanzig bis fünfundzwanzig km/h stark überhöht sein.
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