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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0075447
OGH - 17.09.1974 - 8Ob148/74; 2Ob45/83
Das Gefahrenzeichen „Kreuzung mit Straße ohne Vorrang“ (§ 50 Z 4 StVO) verpflichtet den die Vorrangstraße befahrenden Verkehrsteilnehmer auch zur Aufmerksamkeit auf den entfernteren Querverkehr, um auf eine erkennbare Missachtung des Vorranges rechtzeitig reagieren zu können.
WEITER LESENRS0073495
OGH - 02.04.1974 - 8Ob43/74; 8Ob7/75; 2Ob244/78
Es ist Sache des an die Kreuzung herankommenden Fahrzeuglenkers, sich ihr so zu nähern, dass er die Verkehrslage im Kreuzungsbereich, insbesondere einen unschwer erkennbaren Rückstau rechtzeitig wahrnehmen und sein Verhalten darnach einrichten kann.
WEITER LESENRS0073457
OGH - 08.02.1973 - 2Ob215/72; 2Ob249/71; 8Ob62/76; 2Ob55/80; 8Ob191/81; 2Ob16/88
Für die Beurteilung einer Straßenstelle als Kreuzung ist der Winkel, in dem eine Straße in eine andere einmündet oder sie überschneidet, unerheblich. Auch eine Straßengabelung stellt eine Kreuzung im Sinne des § 2 Abs 1 Z 17 StVO dar (vgl …
WEITER LESENRS0074375
OGH - 17.06.1971 - 2Ob63/71
Der Wartepflichtige verstößt gegen § 19 Abs 4 StVO, wenn er durch das Einfahren in die Kreuzung die auf der bevorrangten Straße von rechts herankommenden Fahrzeuge zwar nicht behindert, aber dadurch die linke Fahrbahn der bevorrangten Straße zu lange versperrt. …
WEITER LESENRS0073195
OGH - 01.04.1971 - 2Ob65/71; 8Ob26/74; 2Ob265/76; 8Ob176/80; 2Ob157/80; 8Ob250/80; 8Ob148/81; 8Ob214/81; 8Ob251/81; 8Ob289/81; 8Ob30/83; 2Ob1020/89
Andere Verkehrsteilnehmer (hier Fußgänger) können darauf vertrauen, dass ein Kraftfahrzeuglenker, der vor einer Kreuzung rechts blinkt, nach rechts einbiegen wird. Es sei denn, sie hatten erkannt oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen können, dass das Verhalten dieses Kraftfahrzeuglenkers trotz der gegebenen …
WEITER LESENRS0074549
OGH - 25.02.1971 - 2Ob285/70; 8Ob246/71; 2Ob98/76; 2Ob175/76; 2Ob230/80; 2Ob234/81; 2Ob39/88; 2Ob25/95; 2Ob86/05v
Das aus der Rechtsregel abgeleitete Vorfahrtsrecht ist vor und nicht erst auf der Kreuzung zu beachten.
WEITER LESENRS0073786
OGH - 05.02.1970 - 2Ob8/70
Aus der Bestimmung des § 13 Abs 2 StVO ergibt sich, dass ein längeres Verhalten auf der Kreuzung den Grundsätzen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs widerstreitet und daher unzulässig ist.
WEITER LESENRS0075239
OGH - 11.09.1969 - 2Ob220/69
Die Bestimmungen der §§ 37 Abs 1 und 3 und 38 Abs 1 StVO 1960 berechtigen den Fahrzeuglenker keineswegs, in beliebiger Entfernung vor der Kreuzung bzw vor einer Haltlinie anzuhalten. Vielmehr ist an die genannten Stellen so weit heranzufahren, als …
WEITER LESENRS0073649
OGH - 27.04.1977 - 8Ob57/77; 8Ob123/80
Ist der rechte Fahrbahnrand nach der Kreuzung stark nach links versetzt, darf ein Fahrzeuglenker schon vor der Kreuzung den Abstand zum rechten Fahrbahnrand so vergrößern, dass er nach der Kreuzung dem nach links versetzten Fahrbahnrand unter Einhaltung des zulässigen Sicherheitsabstandes …
WEITER LESENRS0073532
OGH - 26.09.1968 - 2Ob178/68; 2Ob30/69; 2Ob110/69; 2Ob271/69; 8Ob107/78; 8Ob260/82
Hat ein Kraftfahrer seine Absicht, auf einer Kreuzung nach links abzubiegen, rechtzeitig angezeigt und sich richtig eingeordnet, dann darf er überhaupt nicht überholt werden, wenn zum rechts Überholen kein Platz vorhanden ist.
WEITER LESENRS0074956
OGH - 20.04.1977 - 8Ob51/77; 8Ob29/79; 8Ob135/79; 2Ob126/79; 2Ob11/80; 2Ob222/80; 8Ob133/81; 8Ob153/81; 8Ob16/82; 8Ob54/82; 8Ob110/82; 8Ob126/83; 8Ob179/83; 2Ob79/89; 2Ob21/91; 2Ob2400/96x; 2Ob117/02y; 2Ob151/07f; 2Ob44/08x
Wer sein Fahrzeug an einer Kreuzung in einer Weise zum Stillstand bringt, dass dies im Sichtbereich befindliche Verkehrsteilnehmer als solches wahrnehmen können, muss sein weiteres Fahrverhalten darauf einstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer dies als Vorrangverzicht auffassen. Er kann sich nicht darauf …
WEITER LESENRS0027207
OGH - 07.03.1968 - 2Ob33/68
Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug – Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.
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