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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0073403
OGH - 31.10.1963 - 11Os97/63; 11Os9/70; 2Ob111/76; 2Ob38/79; 2Ob151/79; 2Ob40/84
Für die Annäherung an einen durch wahrgenommene Gefahrenzeichen angekündigten Schutzweg ist eine Geschwindigkeit von höchstens vierzig km/h angemessen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um über dreißig Prozent, erkennen zu können, muss jedem „Durchschnittskraftfahrer“ zugemutet werden.
WEITER LESENRS0074676
OGH - 19.02.1959 - 9Os291/58; 2Ob330/66; 11Os79/67; 2Ob297/68; 11Os77/71; 2Ob17/71 (2Ob18/71); 11Os55/72; 10Os3/74; 2Ob48/78 (2Ob49/78); 2Ob76/79; 2Ob202/79; 2Ob251/81; 2Ob136/82; 2Ob26/83; 2Ob45/83; 2Ob26/87; 2Ob216/97x
Bei abgeblendetem Scheinwerfer ist eine Geschwindigkeit von vierzig bis fünfundvierzig km/h angemessen. In jüngeren Entscheidungen wurde auch unter Umständen eine Geschwindigkeit von 50 bis 55 km/h als angemessen angesehen (vgl TS4 des RS). Auch 68 km/h bei Abblendlicht sind dann …
WEITER LESENRS0074742
OGH - 02.12.1965 - 11Os209/65; 2Ob24/83; 8Ob48/85; 2Ob77/01i
Die Angemessenheit der Fahrgeschwindigkeit im Sinne der spezifischen Vorschrift des § 20 Abs 1 StVO 1960 über das Fahren auf Sicht wird nicht durch die Grenzwerte zwischen Sichtweite und Anhalteweg bestimmt, sondern durch die Erfahrungswerte, bei denen unter den jeweils …
WEITER LESENRS0074690
OGH - 18.12.1957 - 2Ob605/57
Die Fahrgeschwindigkeit ist angemessen, wenn die Vermeidung eines Zusammenstoßes unter der Voraussetzung möglich ist, dass der andere Straßenbenützer die Verkehrsvorschriften beachtet.
WEITER LESENRS0074972
OGH - 10.06.1966 - 2Ob158/66; 2Ob127/68; 2Ob269/71; 2Ob227/75; 8Ob242/76; 2Ob143/77; 8Ob29/79; 8Ob135/79; 2Ob222/80; 8Ob133/81; 8Ob110/82; 2Ob21/91; 2Ob2400/96x; 2Ob117/02y
Es kann nicht entscheidend sein, ob ein Verkehrsteilnehmer durch Anhalten auf seinen Vorrang verzichten wollte. Vielmehr ist es eine logische Folge des Vertrauensgrundsatzes, dass man von demjenigen Lenker, zu dessen Gunsten der Vorrang des Anhaltenden erloschen sein soll, nicht eine …
WEITER LESENRS0074454
OGH - 31.03.1966 - 2Ob28/66; 2Ob277/75
Der Wartepflichtige ist verhalten, sein Fahrmanöver in Rechnung zu stellen und es mit den konkreten Gegebenheiten zu vergleichen, um beurteilen zu können, ob er den Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang durch das beabsichtigte Fahrmanöver behindern müsste.
WEITER LESENRS0074567
OGH - 18.01.1966 - 11Os248/65
Beim Einbiegen nach links in eine Vorrangstraße muss sich der Fahrzeuglenker, wenn er nach links nur eine beschränkte Sicht hat, zunächst unter ständiger Beobachtung der Verkehrslage auf der den Vorrang genießenden Straße schrittweise vortasten, bis er mit der eindeutigen Erkennbarkeit …
WEITER LESENRS0073445
OGH - 05.07.1973 - 2Ob85/73; 8Ob221/76; 8Ob94/79; 8Ob262/80; 8Ob171/80; 8Ob186/81; 2Ob72/82; 8Ob288/82; 2Ob39/88
Der Grundsatz, dass sich der Vorrang auf die gesamte Fahrbahnbreite bezieht, hebt das Gebot des Rechtsfahrens nach § 7 Abs 1 und 2 StVO nicht auf.
WEITER LESENRS0074501
OGH - 30.04.1964 - 2Ob121/64; 11Os97/70 (11Os98/70 - 11Os100/70); 2Ob42/86; 13Os15/87 (13Os16/87); 2Ob92/89
Im fließenden Verkehr befindet sich auch ein Kraftwagen, der von der Hauptfahrbahn abbiegend, die Nebenfahrbahn überquert. Vorrang gegenüber dem Verkehr auf Nebenfahrbahnen.
WEITER LESENRS0074361
OGH - 12.12.1972 - 8Ob252/72; 2Ob15/76; 7Ob163/97i
Der auf § 19 Abs 6 StVO beruhende Vorrang des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges geht durch ein nicht den Vorschriften entsprechendes Fahrverhalten des Lenkers (hier: Nichtbeachtung einer Stoptafel) nicht unter. Ein solches vorschriftswidriges Verhalten kann nur unter dem Gesichtspunkt …
WEITER LESENRS0074954
OGH - 19.03.1964 - 11Os17/64
Der Verzicht eines Verkehrsteilnehmers auf seinen Vorrang enthebt den Wartepflichtigen nicht von der Verpflichtung, auch das übrige Verkehrsgeschehen zu beobachten und sein Verhalten darauf einzustellen.
WEITER LESENRS0073401
OGH - 08.11.1972 - 11Os132/72; 11Os174/72; 1Ob22/78 (1Ob23/78); 8Ob134/79; 2Ob91/83; 2Ob41/85
Wer den Vorrang eines anderen, für ihn sichtbaren Fahrzeuglenkers missachtet, ihn dergestalt gefährdet oder behindert, kann sich schon begrifflich nicht zu seiner Entschuldigung auf den Vertrauensgrundsatz, nämlich darauf berufen, dass bei vorschriftsmäßigem Verhalten des Vorrangsberechtigten zur Einhaltung der Wartepflicht kein …
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