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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0075489
OGH - 12.04.1988 - 8Ob81/87; 2Ob36/88; 2Ob192/09p; 2Ob59/10f; 2Ob76/12h; 2Ob247/12f
Fußgängereigenschaft kommt solchen Personen nicht zu, die sich nicht primär um ihrer Fortbewegung willen, sondern vor allem zur Erreichung eines anderen, von der Rechtsordnung ausdrücklich gebilligten oder zumindest tolerierten Zweckes auf der Fahrbahn aufhalten. Auch ihnen obliegt die Pflicht, das …
WEITER LESENRS0073549
OGH - 01.12.1971 - 11Os170/71; 11Os3/73; 11Os136/73; 10Os3/74; 8Ob95/77; 2Ob110/79; 8Ob126/81; 8Ob168/81; 2Ob256/81
Beim Vorbeifahren an Fußgängern, die sich entweder knapp neben der Fahrbahn oder auf dieser selbst befinden, muss ein Mindestabstand von ca einem Meter und bei ungünstigen Verhältnissen (insbesondere bei solchen, die eine plötzliche seitliche Verschiebung der Fußgänger erwarten lassen, wie …
WEITER LESENRS0075519
OGH - 01.03.1988 - 8Ob55/87; 2Ob27/90
Ein Verbot des Nebeneinandergehens von Fußgängern lässt sich § 76 Abs 2 StVO nur für den Fall entnehmen, dass dadurch andere Fußgänger gefährdet oder behindert werden.
WEITER LESENRS0075531
OGH - 01.03.1988 - 8Ob55/87
In § 76 Abs 2 StVO wird für Fußgänger generell (also nicht nur für Fußgängergruppen) die Verpflichtung normiert, rechts auszuweichen und links vorzugehen, wenn es die Umstände erfordern.
WEITER LESENRS0075533
OGH - 01.03.1988 - 8Ob55/87
Eine Behinderung eines Fußgängers liegt vor, wenn er durch eine auf dem Gehsteig entgegenkommende Fußgängergruppe genötigt wird, den Gehsteig zu verlassen. Diese träfe vielmehr die Pflicht zum Rechtsausweichen.
WEITER LESENRS0075535
OGH - 01.03.1988 - 8Ob55/87
Eine Behinderung anderer Straßenbenützer im Sinne des § 76 Abs 2 erster Satz StVO liegt vor, wenn durch das Fußgängerverhalten der ordnungsgemäße Ablauf des Verkehrsgeschehens gestört wird. Der Begriff der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geht noch darüber hinaus und bedingt eine …
WEITER LESENRS0075491
OGH - 30.09.1986 - 2Ob41/86
Fußgänger dürfen sich auf dem Gehsteig grundsätzlich auch im Laufschritt bewegen.
WEITER LESENRS0075501
OGH - 21.03.1985 - 8Ob81/84; 8Ob43/86
Ein verstellter oder versperrter Gehsteig ist so zu behandeln, als wäre er nicht vorhanden.
WEITER LESENRS0027557
OGH - 01.03.1984 - 8Ob212/83 (8Ob213/83); 2Ob31/08k
Der Schutzzweck des § 76 StVO besteht darin, den Fußgänger vor allen möglichen, von der Fahrbahn her drohenden Gefahren zu schützen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Fußgänger die Fahrbahnoberfläche schon betreten hat oder erst mit einem Teil seines …
WEITER LESENRS0027720
OGH - 01.03.1984 - 8Ob212/83 (8Ob213/83); 8Ob58/87
Die Vermeidung von Gefahren, die durch das Blockieren eines Teiles der Fahrbahn hervorgerufen werden, wird vom Schutzzweck der §§ 23 Abs 1 und 76 Abs 1 StVO umfasst.
WEITER LESENRS0027473
OGH - 06.10.1983 - 8Ob171/83; 8Ob24/87; 2Ob8/91; 2Ob44/08x
Auch Kinder müssen die für Fußgänger geltenden Bestimmungen beachten, sofern dieses Verhalten von ihnen nach Maßgabe ihres Einsichtsvermögens und ihrer körperlichen und geistigen Reife erwartet werden darf.
WEITER LESENRS0075497
OGH - 08.05.1980 - 8Ob51/80 (8Ob52/80); 8Ob259/81; 8Ob81/87; 2Ob36/88; 8Ob92/87
Fußgänger ist, wer den Weg zu Fuß zurücklegt, sich also lediglich auf seinen Füßen fortbewegt, losgelöst von jeder Verbindung mit anderen Fortbewegungsmitteln irgendwelcher Art. Hält der Lenker eines Kraftwagens diesen an und verlässt sein Fahrzeug, hält sich aber bei diesem …
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