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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0031865
OGH - 06.02.1980 - 6Ob792/79; 1Ob627/83; 1Ob50/87; 1Ob2377/96g; 1Ob66/98g; 1Ob143/04t; 10Ob27/16t; 8Ob43/17g
Der Schadenersatz für ein abhanden gekommenes (gestohlenes) Fahrzeug oder Bestandteile hat sich nach dem Wiederbeschaffungswert (und nicht etwa nach dem Verkaufswert) auszurichten. Maßgeblich ist jener Betrag, um den die Sache im Verkehr angeschafft werden kann.
WEITER LESENRS0110168
OGH - 24.02.1998 - 7Ob380/97a
Gibt es am Markt kein Autozubehör desselben Herstellers mit derselben Modellbezeichnung und demselben Alter wie bei dem mit dem PKW gestohlenen Zubehör, so sind für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ähnliche Modelle heranzuziehen. Der Neuanschaffungswert kann jedoch nicht zugesprochen werden.
WEITER LESENRS0110167
OGH - 24.02.1998 - 7Ob380/97a
Beim Totalschaden oder Diebstahl eines Fahrzeuges ist für die „Sonderausstattung“ und das „Zubehör“ ein separater Wiederbeschaffungswert anzusetzen, wenn diese Teile individuell angeschafft wurden. Hingegen sind Ausstattungsteile in den Weiterbeschaffungswert des Fahrzeuges einzubeziehen, wenn die „Sonderausstattung“ serienmäßig hergestellt und für ein …
WEITER LESENRS0018871
OGH - 01.09.1983 - 6Ob715/83; 1Ob518/87; 1Ob644/87; 8Ob370/97p; 4Ob208/98m; 3Ob79/97g; 7Ob251/02s; 10Ob21/07x; 8Ob148/09m; 4Ob44/11s; 7Ob54/13m; 9Ob4/13y; 7Ob59/14y; 2Ob210/13s; 8Ob126/17p; 4Ob123/18v
Bei der Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis, § 934 ABGB) wird das Missverhältnis des Wertes nach dem Zeitpunkt des geschlossenen Geschäftes bestimmt. Der Wert der gekauften Sache ist daher abgestellt auf diesen Zeitpunkt festzustellen.
WEITER LESENRS0030559
OGH - 14.04.1966 - 2Ob74/66; 2Ob137/70; 2Ob236/70; 2Ob69/72; 8Ob213/72; 8Ob228/72; 8Ob69/73; 2Ob25/74; 8Ob124/74; 2Ob268/74; 8Ob21/75; 2Ob29/78; 8Ob217/79; 2Ob190/79; 8Ob287/81; 2Ob57/83; 8Ob8/84; 8Ob82/85; 8Ob3/86; 2Ob162/06x; 2Ob249/08v; 2Ob18/13f; 4Ob157/13m
Ein Totalschaden ist anzunehmen, wenn der Zeitwert des Kraftfahrzeuges erheblich niedriger ist als die veranschlagten Reparaturkosten, wenn also die Wiederherstellungskosten den Zeitwert im Zeitpunkt des Unfalles erheblich übersteigen. Eine mäßige, wirtschaftlich vertretbare Überschreitung des Zeitwertes durch die Reparatur ist jedoch …
WEITER LESENRS0123961
OGH - 26.06.2008 - 2Ob158/07k
Unterschreiten die fiktiven Reparaturkosten die objektive Wertminderung, so steht dem Geschädigten nur der Anspruch auf Ersatz der fiktiven Reparaturkosten zu. Ein „Wahlrecht“ des Geschädigten, statt der fiktiven Reparaturkosten die (höhere) objektive Wertminderung zu begehren, besteht nicht.
WEITER LESENRS0010075
OGH - 06.09.1962 - 2Ob214/62; 2Ob246/63 (2Ob247/63); 2Ob304/63; 6Ob212/64; 2Ob319/65; 2Ob381/65; 7Ob388/65; 2Ob97/69; 2Ob151/69 (2Ob187/69); 10Os144/70; 2Ob392/70; 2Ob19/72; 8Ob89/75; 1Ob173/75; 8Ob5/77; 8Ob67/77; 1Ob714/80; 1Ob593/81; 6Ob645/81; 7Ob25/84; 6Ob530/85; 8Ob40/86; 6Ob577/85; 1Ob574/87; 8Ob35/87; 6Ob602/89; 4Ob525/90; 6Ob595/90; 2Ob285/01b; 1Ob54/03b; 1Ob143/04t; 3Ob216/06w; 2Ob176/07g; 1Ob46/11p; 10Ob27/16t; 8Ob43/17g
Im Schadenersatzrecht muss der Geschädigte in der Regel in die Lage versetzt werden, sich ein Ersatzstück anzuschaffen. Demnach ist für den Schadenersatz nicht der Verkaufswert, sondern der Ankaufswert zuzüglich der Kosten der Anschaffung maßgebend. Maßgebend ist der Preis, der beim …
WEITER LESENRS0030285
OGH - 22.10.1970 - 2Ob137/70; 2Ob236/70; 2Ob146/70; 2Ob69/72; 8Ob213/72; 8Ob228/72; 2Ob235/72; 8Ob69/73; 7Ob151/73; 2Ob146/74; 8Ob124/74; 8Ob256/74; 8Ob20/75; 2Ob93/76; 8Ob187/76; 1Ob1/78 (1Ob2/78); 1Ob760/77; 8Ob93/78; 8Ob167/78; 8Ob42/80; 8Ob138/80; 2Ob226/82; 8Ob535/82; 2Ob153/83; 8Ob220/83; 2Ob13/84; 8Ob8/84; 2Ob65/84; 8Ob82/85; 2Ob35/86; 2Ob40/87; 1Ob40/87; 2Ob19/89; 4Ob525/90; 2Ob128/89; 2Ob53/90; 6Ob565/92; 4Ob1554/95; 1Ob620/94; 4Ob2088/96d; 1Ob331/98b; 8Ob318/98t; 1Ob358/98y; 6Ob246/02y; 6Ob139/04s; 6Ob70/05w; 2Ob158/07k; 6Ob134/08m; 1Ob103/08s; 2Ob116/08k; 1Ob16/09y; 2Ob249/08v; 4Ob80/12m; 2Ob18/13f; 4Ob157/13m
Steht fest, dass die Reparatur durchgeführt werden wird, so sind dafür angemessene Kosten zuzusprechen. In diesem Sinne hat der Schädiger einen zweckgebundenen und verrechenbaren Vorschuss zu leisten. Wurde die Reparatur hingegen bereits durchgeführt, sind nicht mehr die angemessenen Kosten fiktiv …
WEITER LESENRS0010079
OGH - 17.06.1981 - 1Ob593/81
Der Schätzwert einer Sache bei Verpfändung an einen Pfandleiher richtet sich danach, wie die Pfandsache unter den besonderen Bedingungen des Pfandleihgeschäftes mit großer Wahrscheinlichkeit verkauft werden kann; der Schätzwert muss sich daher nicht am Händlerverkaufs-, sondern am auch noch für …
WEITER LESENRS0010059
OGH - 17.02.1983 - 6Ob800/81 (6Ob801/81)
Die Bestimmung und Gewichtung der preisbildenden Faktoren kann nur auf Grund der Marktbeobachtung und Erfahrung erfolgen. Ist wegen der individuellen Eigenheiten eines Fahrzeugs durch Preisvergleichung nur ein Rahmen zwischen einer Preisober- und einer Preisuntergrenze zu gewinnen, muss innerhalb des ermittelten …
WEITER LESENRS0018877
OGH - 05.10.1955 - 2Ob438/55; 5Ob12/69; 4Ob536/83; 6Ob592/95; 1Ob2342/96k; 4Ob44/11s; 7Ob59/14y
Unter „gemeinem Wert“ ist der Marktwert, der Verkaufspreis, also in der Regel der Verkehrswert, zu verstehen. Dies ist der Preis, der bei im Handel erhältlichen Sachen im Handel allgemein üblich ist, nicht aber der Preis, den eine Privatperson im Falle …
WEITER LESENRS0010060
OGH - 17.02.1983 - 6Ob800/81 (6Ob801/81)
Bei der Wertermittlung sind nicht nur solche Vergleichsobjekte zu berücksichtigen, die vollständig oder im Wesentlichen gleiche Eigenschaften haben. Gefordert ist vielmehr eine möglichst vollständige Erfassung aller preisbildenden Umstände der zu bewertenden Sache und die Bestimmung ihres Einflusses auf den Wert.
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