KFZ
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0018592
OGH - 25.01.1967 - 6Ob401/66; 4Ob511/71; 6Ob49/71; 6Ob68/71; 1Ob215/73; 1Ob293/75; 1Ob583/76 (1Ob584/76); 7Ob644/78; 5Ob586/79; 6Ob565/80; 3Ob587/80; 6Ob623/81 (6Ob624/81 -6Ob626/81); 7Ob617/82; 3Ob571/84 (3Ob572/84); 6Ob542/88 (6Ob543/88); 6Ob176/16z
Wenn das Fahrzeug nach einer mangelhaft durchgeführten Reparatur unterwegs liegenbleibt, dann können die Kosten des Abschleppens des havarierten Fahrzeugs bis zu einer Werkstatt einen Mangelfolgeschaden darstellen.
WEITER LESENRS0018740
OGH - 26.10.1955 - 3Ob457/55; 2Ob342/57; 7Ob617/80; 7Ob642/85; 1Ob579/94; 6Ob138/98g; 10Ob192/98b
Ist ein Mangel nur auf Grund einer vollständigen „Umkonstruktion“ zu beheben, dann liegt ein unbehebbarer Mangel vor. Das ist dann der Fall, wenn ein zusätzliches Gerät bzw Änderungen oder Sachzusätze nötig sind, die die Sache zu einer anderen machen.
WEITER LESENRS0117295
OGH - 13.11.2002 - 7Ob235/02p
Wenn der Geschädigte während der Zeit der Reparatur des Fahrzeugs einen Verdienstentgang hat, dann stellt dieser einen Mangelfolgeschaden dar. Er kann diesen aber nur dann geltend machen, wenn tatsächlich repariert wird und ist daher nicht zu den fiktiven Rearaturkosten zu …
WEITER LESENRS0038178
OGH - 11.04.1958 - 6Ob72/58; 6Ob324/58; 6Ob159/59; 6Ob147/60; 6Ob217/60; 6Ob361/60; 6Ob184/62; 6Ob30/63; 8Ob182/66; 6Ob209/66; 6Ob258/68; 2Ob227/69; 7Ob40/70; 1Ob58/72; 1Ob108/73; 6Ob164/73; 8Ob259/74; 2Ob108/74; 1Ob537/77; 6Ob620/77; 5Ob707/78; 1Ob566/79; 6Ob666/80; 8Ob530/81; 8Ob103/83; 7Ob666/84; 1Ob694/85; 2Ob516/91; 6Ob630/94 (6Ob1653/94); 1Ob503/96; 3Ob2004/96v; 2Ob2288/96a; 2Ob41/94; 1Ob2374/96s; 6Ob98/00f; 7Ob259/03v; 7Ob200/05w; 2Ob212/08b; 6Ob108/07m; 2Ob222/09z; 2Ob13/10s; 3Ob196/13i; 7Ob143/13z; 1Ob155/14x; 3Ob138/14m; 3Ob234/14d; 7Ob68/15y; 7Ob164/15s; 8Ob46/17y; 2Ob206/16g
Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung sind nur insoweit wirksam, als ihr Abschluss oder doch ihre Anwendung im Einzelfall nicht gegen die guten Sitten verstößt. Der Verzicht auf den Ersatz von Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich voraussehbar und kalkulierbar.
WEITER LESENRS0045788
OGH - 25.04.1995 - 5Ob512/95; 6Ob308/97f; 7Ob238/99x; 3Ob188/99i; 5Ob190/02f; 6Ob161/03z; 3Ob118/14w
Grundsätzlich ist die gleichzeitige Geltendmachung von Preisminderung und Schadenersatz ausgeschlossen, um eine Bereicherung zu vermeiden. Ist allerdings der Mangel nur teilweise behebbar, können Preisminderung und Erfüllungsinteresse dann nebeneinander begehrt werden, wenn und soweit der Werkbesteller dadurch nicht bereichert wird. Bei …
WEITER LESENRS0120032
OGH - 28.06.2005 - 10Ob45/05y
Auch Schäden an anderen Gütern des Bestellers, die durch die Verbesserung des mangelhaften Werks notwendigerweise entstehen müssen, weil es keine andere Methode der Verbesserung als die „schädliche“ gibt, sind Mangelfolgeschäden.
WEITER LESENRS0016191
OGH - 13.01.1982 - 1Ob808/81
Stimmt die im Typenschein eines Kraftfahrzeuges eingetragene Motornummer mit der am Motor angebrachten nicht überein und kann dies vom Verkäufer nicht aufgeklärt werden, dann liegt ein wesentlicher Irrtum vor.
WEITER LESEN91/02/0056
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - 27.02.1992 - 91/02/0056
Die Durchführung von Änderungen am Fahrzeug nach § 33 KFG ist von der Person anzuzeigen, die im Zeitpunkt der Vornahme der Änderung Zulassungsbesitzer ist.
WEITER LESEN97/02/0143
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - 27.06.1997 - 97/02/0143
Die Anzeige von Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände gemäß § 42 Abs 2 erster Satz KFG trifft den „jeweiligen“ Zulassungsbesitzer. Dieser hat sich anläßlich der Zulassung eines Fahrzeuges auch davon zu überzeugen, ob die Motornummer, die im Zulassungsschein, im …
WEITER LESENRS0018721
OGH - 29.11.1938 - 2Ob683/38; 7Ob732/89
Ist ein zur Zeit der Übergabe noch behebbarer Mangel aufgrund natürlicher Fortentwicklung ohne Verschulden des Käufers unbehebbar geworden, so hat der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags.
WEITER LESENRS0018743
OGH - 05.05.1954 - 2Ob941/53; 3Ob777/54; 7Ob16/73; 1Ob718/80; 1Ob81/99i; 4Ob80/12m
Bei einem Gattungskauf (= Kauf eines beliebigen Stücks einer Warengattung) besteht die Verbesserung eines Mangels regelmäßig darin, dass das gekaufte mangelhafte Exemplar durch ein mangelfreies ausgetauscht wird.
WEITER LESENRS0018810
OGH - 13.02.1962 - 8Ob51/62; 1Ob642/76; 6Ob741/78; 5Ob746/81 (5Ob747/81); 5Ob675/81; 6Ob559/86; 6Ob581/86 (6Ob582/86); 2Ob701/86; 4Ob23/93 (4Ob24/93)
Der Besteller kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn er zunächst Verbesserung verlangt, der Unternehmer aber die Verbesserung innerhalb angemessener Frist nicht vornimmt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mangel behebbar ist. Auch wiederholte Verbesserungsversuche muss der Käufer …
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