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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0074343
OGH - 07.06.1962 - 11Os117/62
Der Vorrang berechtigt den Berechtigten nicht, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Verkehrslage mit unverminderter Geschwindigkeit und ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen seine Fahrt fortzusetzen.
WEITER LESENRS0027029
OGH - 25.03.1971 - 2Ob55/71; 2Ob41/85
Schadensteilung 1 : 1 zwischen einem Kraftfahrzeug – Lenker, der den Vorrang nach § 19 Abs 4 StVO 1960 nicht beachtet und einem im Ortsgebiet mit mehr als siebenundachtzig km/h fahrenden Personenkraftwagen – Lenker.
WEITER LESENRS0073278
OGH - 17.12.1970 - 2Ob419/70 (2Ob418/70); 2Ob249/71; 8Ob35/76; 8Ob62/76; 8Ob120/76; 8Ob141/76; 2Ob43/81; 8Ob190/81; 8Ob242/81; 8Ob312/81; 8Ob13/82; 8Ob74/82; 8Ob232/82; 8Ob85/83
Der Vorrang ist nur dann gewahrt, wenn der Wartepflichtige sein Fahrzeug vor der verlängert gedachten zunächst liegenden Begrenzung der Gesamtfahrbahn anhält oder anhalten kann, sofern nicht ein anderes Verhalten durch Bodenmarkierungen geboten ist.
WEITER LESENRS0074387
OGH - 22.10.1970 - 11Os112/70; 8Ob288/79
Einbiegen nach links von einem Parkplatz in eine zufolge des fließenden Verkehrs den Vorrang genießenden Straße, ist nach sorgfältiger Beobachtung des fließenden Verkehrs möglichst rasch durchzuführen.
WEITER LESENRS0074382
OGH - 24.09.1970 - 2Ob259/70; 8Ob123/76; 8Ob103/80
Auch der aus der Hauptfahrbahn nach links Einbiegende befindet sich noch im Fließverkehr und hat gegenüber dem Benützer der Nebenfahrbahn, auch wenn dieser seine Richtung beibehält, den Vorrang. Unter Zufahren zum linken Fahrbahnrand ist nur zu verstehen, dass der Fahrzeuglenker …
WEITER LESENRS0073341
OGH - 03.07.1969 - 2Ob177/69; 2Ob190/07s
Solange sich ein Kraftfahrzeug außerhalb der Fahrbahn befindet, kann der Straßenbenützer darauf vertrauen, dass der Lenker dieses Kraftfahrzeuges seinen Vorrang beachtet; dies auch im Augenblick einer erkennbaren Bewegung des Kraftfahrzeuges.
WEITER LESENRS0074519
OGH - 12.06.1969 - 2Ob155/69; 2Ob101/70; 2Ob264/74; 2Ob324/74; 2Ob158/78; 8Ob80/79; 8Ob52/79 (8Ob53/79); 8Ob215/80; 2Ob74/81; 2Ob161/82; 2Ob91/83; 8Ob48/85; 8Ob21/86
Der aus einer Hauseinfahrt oder Grundstückseinfahrt kommende Kraftfahrzeuglenker muss seine Fahrweise unter allen Umständen darauf einrichten, dass er selbst Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang, die sich nicht vorschriftsmäßig verhalten, weder zum unvermittelten Bremsen noch zum Ablenken ihres Fahrzeuges nötigt.
WEITER LESENRS0074478
OGH - 18.04.1969 - 2Ob67/69; 2Ob163/69; 11Os57/69; 2Ob62/72; 8Ob45/75; 8Ob64/75; 2Ob202/75; 2Ob67/76; 8Ob72/76; 2Ob130/79; 8Ob265/80; 8Ob47/81; 8Ob38/82; 2Ob111/83; 8Ob42/85; 2Ob41/87; 1Ob100/88; 2Ob101/88; 2Ob126/89; 2Ob28/12z
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche zu denjenigen gehöre, auf denen der Vorrang des fließenden Verkehrs zu beachten sei, ist auf den Grundgedanken des § 19 Abs 6 StVO Bedacht zu nehmen, dass entsprechend den Erfordernissen des Verkehrs der …
WEITER LESENRS0074381
OGH - 17.04.1969 - 2Ob68/69; 2Ob264/82
Mündet die benachrangte Straße in eine platzartige Erweiterung der bevorrangten Straße, so haben die darauf fahrenden Verkehrsteilnehmer auch dann den Vorrang, wenn sie selbst vor dem Befahren dieser platzartigen Erweiterung negative Vorrangszeichen zu beachten hatten.
WEITER LESENRS0027230
OGH - 24.10.1968 - 2Ob93/68
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Personenkraftwagen – Lenker, dessen angehaltenes Kraftfahrzeug leicht ins Rollen kommt, wodurch er den Vorrang eines anderen Personenkraftwagen verletzt, dessen Lenker zu weit links fährt.
WEITER LESENRS0074972
OGH - 10.06.1966 - 2Ob158/66; 2Ob127/68; 2Ob269/71; 2Ob227/75; 8Ob242/76; 2Ob143/77; 8Ob29/79; 8Ob135/79; 2Ob222/80; 8Ob133/81; 8Ob110/82; 2Ob21/91; 2Ob2400/96x; 2Ob117/02y
Es kann nicht entscheidend sein, ob ein Verkehrsteilnehmer durch Anhalten auf seinen Vorrang verzichten wollte. Vielmehr ist es eine logische Folge des Vertrauensgrundsatzes, dass man von demjenigen Lenker, zu dessen Gunsten der Vorrang des Anhaltenden erloschen sein soll, nicht eine …
WEITER LESENRS0074454
OGH - 31.03.1966 - 2Ob28/66; 2Ob277/75
Der Wartepflichtige ist verhalten, sein Fahrmanöver in Rechnung zu stellen und es mit den konkreten Gegebenheiten zu vergleichen, um beurteilen zu können, ob er den Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang durch das beabsichtigte Fahrmanöver behindern müsste.
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