KFZ
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0026829
OGH - 13.03.1973 - 8Ob44/73; 2Ob16/76; 8Ob183/78
Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges um einen Kostenaufwand, der die Taxispesen für die nach der Sachlage zu erwartenden Fahrten (hauptsächlich für Einkäufe und Ärztebesuche der Gattin des Besitzers des beschädigten Fahrzeuges, der für seine eigenen Zwecke einen Dienstwagen zur Verfügung hatte) …
WEITER LESENRS0010067
OGH - 13.02.1991 - 3Ob507/91; 6Ob592/95; 2Ob317/97z; 2Ob249/08v
Welcher Ort und welche Zeit für die Wertbestimmung maßgebend ist, wird durch die Umstände des Einzelfalls bestimmt. Grundsätzlich ist auf den Ort abzustellen, wo die Sache gewöhnlich benützt wird.
WEITER LESENRS0030581
OGH - 29.09.1977 - 2Ob165/77
Der Geschädigte kann ein Ersatzfahrzeug anmieten, das dem beschädigten Personenkraftwagen an Fahrleistung, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit entspricht.
WEITER LESENRS0125200
OGH - 13.05.2009 - 7Ob230/08m
Die Klausel in den AGB eines KfZ-Leasinggebers „Im Fall des Diebstahls, Untergangs oder Verlusts des Fahrzeuges verpflichtet sich der Mieter zur Bezahlung des der allgemeinen Eurotax-Bewertung entsprechenden Wiederbeschaffungswertes (Händlerverkaufswert, derzeit Eurotax Gelb). Hierauf wird der unverbrauchte Teil der Mietvorauszahlung und …
WEITER LESENRS0026838
OGH - 21.11.1978 - 8Ob177/78; 2Ob131/80; 8Ob116/80 (8Ob117/80); 8Ob24/81; 2Ob188/01p; 2Ob19/12a
Wenn ein LKW eines Unternehmers beschädigt wird, so gilt der aus diesem gezogene Nutzen dann nicht als Verdienstentgang, wenn alle während der Reparaturzeit anfallenden Aufträge mit einem Ersatzfahrzeug von einer anderen Niederlassung durchgeführt wurden. Dann ist kein Verdienstentgang eingetreten. Daran …
WEITER LESENRS0030266
OGH - 18.12.1973 - 8Ob254/73; 2Ob213/73; 8Ob48/83
Auch den Geschädigten, der statt ein fremdes Fahrzeug zu mieten, ein Leihfahrzeug aus seinem eigenen Mietwagenunternehmen verwendete, muß der Anspruch auf Ersatz eines Betrages in Höhe der im Falle der Anmietung eines fremden Fahrzeuges erforderlichen Aufwendungen zugebilligt werden.
WEITER LESENRS0022752
OGH - 06.06.1968 - 2Ob111/68; 2Ob9/76; 2Ob150/78
Wenn der Geschädigte selbst die Reparatur veranlasst, ist der Schädiger nicht verpflichtet, dem Geschädigten die Kosten der Beseitigung einer unsachgemäß vorgenommenen Reparatur zu ersetzen und sich die Ansprüche gegen den Unternehmer abtreten zu lassen.
WEITER LESENRS0019159
OGH - 08.11.1977 - 4Ob140/77; 2Ob153/98h; 7Ob270/01h; 1Ob35/03h; 7Ob233/03w; 2Ob289/03v; 2Ob98/15y
Die unentgeltliche Überlassung eines Kfz ist als Leihvertrag anzusehen. Bloße Gefälligkeiten, bei denen an eine vertragliche Bindung nicht gedacht wird, begründen allerdings kein Vertragsverhältnis. Wird ein Vorführwagen zur Probefahrt überlassen, so kommt damit kein gesonderter Leihvertrag zustande. Die Pflichten der …
WEITER LESENRS0026854
OGH - 13.01.1977 - 2Ob266/76; 2Ob56/77; 8Ob115/79; 2Ob121/82
Ist dem Geschädigten erkennbar, daß eine an sich geringfügige Beschädigung des Fahrzeuges zu einer längeren Reparaturdauer führt und deshalb unverhältnismäßig hohe Mietwagenkosten auflaufen, ist zu prüfen, ob es ihm zugemutet werden kann, sein Fahrzeug zunächst provisorisch instandsetzen zu lassen und …
WEITER LESENRS0030425
OGH - 18.03.1960 - 2Ob25/60 (2Ob26/60); 4Ob541/60; 2Ob54/61; 2Ob261/65; 2Ob355/66; 1Ob182/67; 2Ob12/68; 2Ob318/68; 2Ob31/74; 2Ob177/74; 1Ob708/76; 4Ob120/76 (4Ob121/76); 2Ob37/77; 8Ob128/77 (8Ob129/77); 2Ob200/77; 4Ob552/78 (4Ob553/78); 8Ob177/78; 8Ob132/80; 1Ob570/80 (1Ob571/80); 2Ob220/81 (2Ob221/81, 2Ob222/81); 2Ob19/87; 2Ob61/88; 2Ob153/89; 1Ob36/89; 1Ob6/93; 2Ob15/96; 2Ob270/98i; 2Ob27/99f; 2Ob362/97t; 1Ob147/02b; 1Ob173/03b; 2Ob268/06k; 2Ob8/07a; 2Ob191/07p; 1Ob12/10m; 7Ob193/11z; 2Ob114/11w
Verdienstentgang ist grundsätzlich positiver Schaden, nicht entgangener Gewinn. Dazu gehört auch der Entgang eines Nutzens, den ein Unternehmer wie bspw ein Autobusunternehmen erleidet, weil er ein beschädigtes Kraftfahrzeug während der Reparaturdauer nicht benützen konnte.
WEITER LESENRS0030551
OGH - 03.02.1961 - 2Ob300/60; 2Ob24/64; 2Ob50/69
Der Geschädigte darf sich im Fall eines Totalschadens zunächst jedenfalls so lange ein Mietfahrzeug nehmen, bis der Schädiger (die Versicherung) tatsächlich Zahlung leistet. Anschließend ist ihm noch eine angemessene Frist zur Beschaffung eines neuen Fahrzeugs zuzubilligen.
WEITER LESENRS0030393
OGH - 08.09.1961 - 2Ob274/61; 2Ob153/62; 2Ob139/63; 2Ob304/63; 2Ob360/68; 8Ob25/71; 8Ob44/73; 8Ob254/73; 2Ob48/78 (2Ob49/78); 8Ob183/78
Die Kosten eines Mietfahrzeuges sind nicht nur dann, wenn dieses zur Hintanhaltung eines Verdienstausfalles aufgenommen wird, sondern allgemein dann zu ersetzen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Ersatzfahrzeuges während der Reparatursdauer anzunehmen ist. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit der Fahrten …
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