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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0027794
OGH - 03.06.1959 - 2Ob175/59; 8Ob207/74; 2Ob113/83; 8Ob20/86; 2Ob98/89; 2Ob7/91; 2Ob207/07s
Schadensteilung 1 : 1 zwischen einem Kraftfahrzeuglenker, dem die Einhaltung einer relativ und absolut überhöhten Geschwindigkeit und eine um ein geringes verspätete Abwehraktion zur Last fällt, und einem Fußgänger, der eine stark frequentierte Fahrbahn nahezu im Laufschritt übersetzt, ohne auf …
WEITER LESENRS0075674
OGH - 12.11.1974 - 8Ob207/74
Fußgänger, der hinter einem Autobus hervortritt, darf im Ortsgebiet die Fahrbahn nicht überqueren, wenn sich ein Personenkraftwagen mit fünfzig km/h bereits auf dreißig Meter angenähert hat, weil die Veranlassung zur Vollbremsung verbotene Behinderung des Fahrzeugverkehrs ist.
WEITER LESENRS0026922
OGH - 25.11.1977 - 2Ob220/77
Kein Verschulden des in einer Fußgängerzone mit abgewinkelten Armen ganz am Gehsteigrand gehenden Fußgängers, der von einer in die gleiche Richtung zu schnell fahrenden und ohne Abgabe von Schallzeichen sich nähernden Straßenbahn (deren Gleise auf Grund der örtlichen Gegebenheit knapp …
WEITER LESENRS0027661
OGH - 15.12.1972 - 2Ob103/72 (2Ob104/72)
Ein Fußgänger, der die Straße von rechts her überquert, kann sich nicht darauf berufen, dass ein mit ihm kollidierender Kraftfahrzeuglenker einen zu großen Abstand vom Fahrbandrand eingehalten hat.
WEITER LESENRS0128307
OGH - 07.08.2012 - 2Ob108/12i
Von einem Radfahrer muss verlangt werden, dass er die vor ihm liegende Fahrbahn soweit beobachtet, dass er seine Fahrt ohne Sturz absolvieren kann. Dazu gehört auch die Aufmerksamkeit auf allfällige Hindernisse auf der Fahrbahn wie Schlaglöcher, Rollsplitt usw.
WEITER LESENRS0073755
OGH - 02.03.1972 - 2Ob129/71; 2Ob265/74; 8Ob190/77; 2Ob41/83 (2Ob42/83); 8Ob64/86; 2Ob26/87; 2Ob132/88; 7Ob311/98f; 2Ob155/05s; 2Ob63/11w
Der Fußgänger muss – jedenfalls bei Dunkelheit und Regen – vor dem Überqueren der Fahrbahn die Verkehrslage besonders sorgfältig prüfen und eher ungünstig beurteilen.
WEITER LESENRS0027465
OGH - 14.12.1971 - 8Ob326/71; 2Ob132/83; 2Ob73/12t
Das Verhalten eines Fußgängers, der eine nur 6,70 Meter breite Straße trotz des sich von beiden Richtungen mit beträchtlicher Geschwindigkeit abwickelnden Verkehrs überqueren will, ist mit den Bestimmungen des § 76 Abs 4 lit b und Abs 5 StVO nicht …
WEITER LESENRS0075643
OGH - 06.04.1971 - 8Ob45/71 (8Ob46/71)
Die Bestimmung des § 76 Abs 4 lit a StVO ist nicht ausdehnend dahin auszulegen, daß der Fußgänger den Schutzweg auch vor einem auf dem Schutzweg oder kurz davor zum Stillstand gekommenen Kraftwagen nicht betreten darf.
WEITER LESENRS0027593
OGH - 03.09.1970 - 2Ob234/70; 2Ob259/81; 2Ob54/82; 2Ob150/82; 2Ob193/83; 8Ob105/83; 8Ob123/83; 2Ob41/83 (2Ob42/83); 8Ob44/86; 8Ob41/87; 2Ob119/89; 2Ob99/89 (2Ob1057/89); 2Ob167/11i
Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagenfahrers, wenn der Fußgänger die Fahrbahn betrat, ohne sich zu vergewissern, dass er niemand gefährde, während der Personenkraftwagenfahrer durch erhebliche Zeit die Beobachtung der gesamten Fahrbahn unterließ.
WEITER LESENRS0027735
OGH - 12.12.1969 - 2Ob290/69; 8Ob76/78; 8Ob256/79; 8Ob216/80 (8Ob274/80); 8Ob55/87; 2Ob54/05p; 2Ob146/07w; 2Ob31/08k
Die Schutznormen des § 76 Abs 5 und 6 StVO dienen in erster Linie dem Schutz des Fußgängers, bezwecken darüber hinaus jedoch, ganz allgemein die Vermeidung von Verkehrsunfällen.
WEITER LESENRS0075652
OGH - 06.02.1969 - 2Ob386/68
Bei Straßen mit allgemein starkem Verkehr müssen Fußgänger auch knappe Überquerungsmöglichkeiten wahrnehmen (so schon 2 Ob 129, 130/66).
WEITER LESENRS0027347
OGH - 30.11.1967 - 2Ob355/67; 2Ob27/77; 8Ob51/80 (8Ob52/80); 2Ob184/83
Kein Mitverschulden eines Fußgängers, der, durch einen Begleiter gedeckt, einen Fußgängerübergang auf einer Kreuzung benützt und auf eine von einem Personenkraftwagen drohende Gefahr 1,2 Sekunden lang eine mögliche Reaktion unterlässt.
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