KFZ
Durchsuchen Sie die Rechtsprechung
Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
Wenn Sie die gesamte Wissensdatenbank durchsuchen möchten, verwenden Sie bitte das Formular auf der Startseite.
RS0073670 [T13]
OGH - 20.11.1969 - 2Ob277/69; 2Ob186/72; 8Ob220/73; 8Ob270/73; 11Os117/73; 8Ob15/75; 2Ob40/76; 8Ob39/76; 8Ob79/76; 8Ob116/76; 2Ob281/76; 8Ob236/76; 2Ob26/77; 2Ob169/77; 8Ob18/79; 8Ob163/79; 8Ob242/79; 8Ob1/80; 8Ob8/80; 8Ob30/80; 2Ob145/80; 2Ob148/80; 8Ob173/80; 2Ob198/81; 8Ob238/81; 2Ob219/81; 2Ob105/82; 8Ob97/82; 8Ob109/82; 8Ob140/82; 8Ob265/82; 8Ob23/83; 8Ob33/83; 2Ob124/83; 8Ob94/83; 8Ob145/83; 2Ob28/86; 2Ob362/99w; 2Ob86/05v; 2Ob7/07d; 2Ob97/07i; 2Ob80/10v; 2Ob68/16p
Eine Verpflichtung zum Fahren auf halbe Sicht besteht für einen 1,84 m breiten VW-Bus auf einer zunächst 3,4 m und zuletzt 4 m breiten Straße bei entgegenkommendem 0,8 m breiten Motorrad.
WEITER LESENRS0073348
OGH - 13.11.1969 - 2Ob307/69
Kein Verschulden eines Personenkraftwagenfahrers, der im Ortsgebiet bei übersichtlicher, trockener, gerader Fahrbahn mit fünfzig km/h über eine geregelte Kreuzung fährt, auch wenn ein entgegenkommender Motorradfahrer seine Linksabbiegeabsicht nur durch Einordnen zu erkennen gibt, Anzeichen für eine Vorrangverletzung durch ihn aber …
WEITER LESENRS0059083
OGH - 03.06.1969 - 2Ob128/69 (2Ob129/69)
Keine Haftung des Motorradfahrers der bei Dunkelheit, aber guter Straßenbeleuchtung auf einer übersichtlichen Fahrbahn mit einer Geschwindigkeit zwischen einundvierzig bis fünfzig km/h auf dem 7,8 Meter breiten Teil der Fahrbahn einer Vorrangstraße, der links von einer Straßenbahnhaltestelle und rechts vom …
WEITER LESENRS0026775 [T36]
OGH - 21.01.1969 - 2Ob392/68; 2Ob32/71; 8Ob32/71; 2Ob257/71; 2Ob269/71; 8Ob115/72; 8Ob221/72; 8Ob40/73; 2Ob18/73; 8Ob50/73; 2Ob53/73; 8Ob180/73; 8Ob24/74; 2Ob29/74; 2Ob144/74; 8Ob228/74; 8Ob216/75; 8Ob231/75; 2Ob89/76; 2Ob141/76; 8Ob141/76; 8Ob175/76; 8Ob221/76; 2Ob264/76; 8Ob30/77; 8Ob31/77 (8Ob32/77); 8Ob50/77; 8Ob54/77; 2Ob81/77; 8Ob57/77; 2Ob107/77; 2Ob160/77; 2Ob250/77; 8Ob98/78; 8Ob153/78; 8Ob136/78; 2Ob158/78; 8Ob174/78; 8Ob201/78; 2Ob226/78; 2Ob213/78; 2Ob221/78; 2Ob229/78; 2Ob39/79; 8Ob55/79; 8Ob134/79; 2Ob154/79; 2Ob195/79; 8Ob257/79; 2Ob227/79; 2Ob2/80; 8Ob26/80; 8Ob74/80; 8Ob101/80; 8Ob152/80; 2Ob157/80; 8Ob250/80; 2Ob207/80; 2Ob189/80; 8Ob171/80; 2Ob230/80; 2Ob238/80; 2Ob147/80; 2Ob162/80; 2Ob250/80; 2Ob204/80; 2Ob245/80; 2Ob35/81; 8Ob12/81; 8Ob50/81 (8Ob51/81); 8Ob33/81; 8Ob78/81; 8Ob121/81; 8Ob171/81; 2Ob194/81; 2Ob66/81; 2Ob77/81; 8Ob228/81; 8Ob237/81; 2Ob234/81; 8Ob227/81; 2Ob212/81; 2Ob232/81; 8Ob31/82; 8Ob6/82; 8Ob22/82; 8Ob297/81; 2Ob40/82; 8Ob52/82; 8Ob67/82; 8Ob13/82; 2Ob72/82; 8Ob79/82; 8Ob51/82; 2Ob107/82; 8Ob289/81; 2Ob139/82; 2Ob119/82; 8Ob169/82; 2Ob176/82; 2Ob218/82; 8Ob199/82; 2Ob228/82; 2Ob202/82; 8Ob228/82; 8Ob197/82; 8Ob254/82; 2Ob102/81; 8Ob277/82; 2Ob224/82; 8Ob272/82; 8Ob256/82; 8Ob301/82; 2Ob267/82; 8Ob288/82; 8Ob284/82; 8Ob27/83; 8Ob32/83; 8Ob9/83; 8Ob286/82; 8Ob6/83; 8Ob84/83; 2Ob65/83; 8Ob156/83 (8Ob157/83); 2Ob172/83; 8Ob113/83; 2Ob91/83; 8Ob16/84; 8Ob44/84; 8Ob19/85; 8Ob48/85; 2Ob43/85; 8Ob84/85; 8Ob72/86; 2Ob69/89; 2Ob35/06w; 2Ob54/07s; 2Ob40/08h; 2Ob119/08a; 2Ob31/09m; 2Ob138/09x; 2Ob191/13x; 2Ob242/14y; 2Ob44/17k
Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Vorrang wiegt schwerer als andere Verkehrswidrigkeiten. Verschuldensteilung 1 : 3 zu Lasten des den Vorrang verletzenden Kraftfahrers gegenüber einem Motorradfahrer, der um eine Sekunde verspätet reagiert.
WEITER LESENRS0126191
OGH - 08.07.2010 - 2Ob54/10w; 2Ob197/13d
Auch durch ein erlaubtes Vorfahren gemäß § 12 Abs 5 StVO wird das Verbot des Vorbeifahrens gemäß § 17 Abs 4 StVO nicht außer Kraft gesetzt. Der Grundsatz, dass der Vorrang nicht durch die Übertretung von Verkehrsvorschriften verloren geht, gilt …
WEITER LESENRS0027054
OGH - 24.10.1968 - 2Ob313/68
Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten eines Motorrollerfahrers, der auf einem Güterweg unachtsam umkehrt und hiebei von einem Personenkraftwagen niedergestoßen wird, dessen Lenker ihn mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit und ohne gehörigen Sicherheitsabstand überholt.
WEITER LESENRS0111574
OGH - 28.01.1999 - 2Ob16/99p
Auch für Motorradlenker gilt § 18 Abs 1 StVO uneingeschränkt (Bestimmung über das Hintereinanderfahren).
WEITER LESENRS0027115
OGH - 05.09.1968 - 2Ob234/68
Einen Motorradfahrer, der gegen den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verstößt, trifft gegenüber einem bei Vorhandensein eines Banketts den rechten Fahrbahnrand benützenden Fußgänger drei Fünftel des Mitverschuldens.
WEITER LESENRS0027069 [T1]
OGH - 30.06.1994 - 2Ob46/94; 2Ob94/09a; 2Ob54/10w
Gleichteiliges Mitverschulden zwischen einem unzulässigerweise den Fahrradstreifen befahrenden Motorradfahrer und einem entgegenkommenden, links abbiegenden und den Vorrang des Motorradfahrers verletzenden Pkw-Lenker.
WEITER LESENRS0074812 [T2]
OGH - 06.06.1968 - 2Ob151/68; 2Ob249/77; 8Ob10/82; 8Ob150/82; 7Ob82/00k
Verschuldensteilung 1 : 2 zu Gunsten eines Motorradlenkers (gegen den Fachverband der Versicherungsunternehmen), der obwohl eine Ölspur in einer Lawinengalerie für ihn erkennbar war, ihr nicht ausgewichen ist beziehungsweise seine Fahrgeschwindigkeit nicht herabgesetzt hat.
WEITER LESENRS0027069 [T2]
OGH - 30.06.1994 - 2Ob46/94; 2Ob94/09a; 2Ob54/10w
Gleichteiliges Verschulden im Falle einer Kollision zwischen einem Motorradfahrer, der eine Kreuzung – aus dem Rechtsabbiegestreifen – in gerader Richtung überfuhr, und einem entgegenkommenden PKW, der nach links abbog, ohne auf den entgegenkommenden Geradeausverkehr zu achten.
WEITER LESENRS0026938
OGH - 02.02.1967 - 2Ob16/67
Motorrad und Lastkraftwagen fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in eine unübersichtliche Kurve, ohne Signal zu geben, der Motorradfahrer fährt nicht bremsbereit (Füße nicht auf den Rastern) und unterläßt es, eine wirksame Bremshandlung vorzunehmen, wodurch er den Unfall leicht hätte verhindern können. …
WEITER LESEN