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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0058132
OGH - 05.06.1975 - 2Ob355/74; 1Ob13/77; 8Ob10/80
Unfälle, de sich aus dem Einsatz der Betriebskraft elektrischen Starkstroms beim Verschub von Zügen mittels elektrischer Lokomotiven ereignen, sind als solche beim Betrieb einer Eisenbahn im Sinne des § 1 EKHG zu beurteilen.
WEITER LESENRS0058670
OGH - 03.10.1950 - 2Ob468/50
Der Ausfall einer Lichtblinkanlage an nicht abgeschrankter Bahnkreuzung bedingt eine Erhöhung der Betriebsgefahr auf Seiten der Bahn.
WEITER LESENRS0058260
OGH - 03.10.1974 - 2Ob142/74; 2Ob194/76
Die durch einen Fremdkörper verursachte Entgleisung eines Zuges bedeutet ein Versagen der Verrichtungen der Eisenbahn (vgl BGH NJW 1963,1831).
WEITER LESENRS0131438
OGH - 16.05.2017 - 2Ob69/17m
Bei der Abwägung nach § 11 Abs 1 EKHG ist ein bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen verwirklichter Zurechnungsgrund dem als Mitbetriebsunternehmer solidarisch haftenden Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzurechnen.
WEITER LESENRS0058158
OGH - 15.04.1970 - 2Ob140/70
Ein Unfall auf einer Probefahrt ereignet sich beim Betrieb der Eisenbahn.
WEITER LESENRS0058986
OGH - 10.06.1965 - 2Ob163/65; 8Ob287/79
Es kann nicht als ein die Haftung der Eisenbahn begründender Umstand gewertet werden, dass die Kreuzung so angelegt wurde, dass die Sicht von der Straße aus auf von hinten herankommende Züge unter bestimmten Voraussetzungen nicht günstig ist.
WEITER LESENRS0059147
OGH - 27.02.1964 - 2Ob35/64
Keine Haftung der Eisenbahn, wenn ein weiblicher Fahrgast mit Stöckelschuhen (Bleistiftabsätzen) auf einem Gitterrost – Trittbrett stecken bleibt und stürzt, da dies nur auf eigene Unachtsamkeit zurückzuführen ist.
WEITER LESENRS0029783
OGH - 31.10.1958 - 2Ob385/58
Haftung der Eisenbahn für Unterlassung der Schneesäuberung in einer Haltestelle ohne Fahrkartenausgabe.
WEITER LESENRS0029850
OGH - 08.01.1958 - 2Ob603/57
Die Ankündigung der Einfahrt des D – Zuges in den Bahnhof und die damit verbundene Aufforderung an die Fahrgäste, vom Bahnsteigrande zurückzutreten, ist keineswegs bloßes Entgegenkommen der Eisenbahn, sondern stellt eine vertragliche Nebenverpflichtung des Beförderungsunternehmens gegenüber seinen Fahrgästen dar.
WEITER LESENRS0029840
OGH - 23.05.1956 - 2Ob288/56; 7Ob657/80
Haftung der Eisenbahn für Unfall eines Fahrgastes (Knöchelbruch beim Aussteigen, da der Bahnsteig trotz Vereisung nicht bestreut war).
WEITER LESENRS0058013
OGH - 20.04.1955 - 2Ob226/55; 7Ob237/64
Haftung der Eisenbahn für Schäden, der durch Funkenflug auf einem benachbarten Grundstück entsteht.
WEITER LESENRS0058486
OGH - 19.11.1959 - 9Os259/59 (9Os260/59); 2Ob49/86 (2Ob50/86); 2Ob224/00f; 2Ob183/03f; 2Ob159/03a; 2Ob100/04a; 2Ob122/08t
Beim Übersetzen schienengleicher Bahnübergänge hat jedermann erhöhte Aufmerksamkeit und besondere Vorsicht in Ansehung einer allfälligen Zugsannäherung anzuwenden. Der Umstand, dass eine Lichtzeichenanlage einer Eisenbahnkreuzung kein Lichtzeichen gibt, bedeutet nicht freie Fahrt für kreuzende Fahrzeuge. Die Fahrzeuglenker haben sich unter Einhaltung …
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