KFZ
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0065531
OGH - 27.09.1979 - 8Ob126/79 (8Ob127/79)
Es liegt kein Verstoß gegen die Pflichten als Zulassungsbesitzer vor, wenn sich der Käufer eines Gebrauchtwagens auf ein Gutachten nach § 57a KFG verlässt und daher den Bremsflüssigkeitsstand im Vorratsbehälter für rund zweieinhalb Wochen nicht nachprüft.
WEITER LESENRS0108027
OGH - 26.06.1997 - 4Ob180/97t; 10Ob61/16t
Die Klausel „wie besichtigt und probegefahren“ schließt eine Haftung für geheime Mängel nicht aus. Sie deckt nur jene Mängel ab, die durch ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar sind.
WEITER LESENRS0014811
OGH - 20.02.1979 - 5Ob524/79; 3Ob613/81; 1Ob778/81; 7Ob792/81; 3Ob651/82; 2Ob1501/83; 8Ob23/84; 3Ob553/87; 7Ob553/88; 2Ob113/89; 8Ob597/90; 7Ob529/91; 7Ob625/91; 1Ob529/92 (1Ob530/92); 1Ob548/92; 1Ob1574/92; 4Ob510/93; 7Ob575/93; 1Ob564/95; 1Ob1538/95; 1Ob617/95; 6Ob635/95; 2Ob2140/96m; 10Ob2066/96p; 9Ob312/97s; 4Ob301/97m; 2Ob382/97h; 10Ob70/98m; 2Ob509/96; 4Ob183/98k; 5Ob28/99z; 4Ob265/99w; 7Ob169/99z; 2Ob17/00i; 10Ob88/00i; 7Ob154/00y; 1Ob183/00v; 10Ob297/00z; 8Ob284/01z; 2Ob151/02y (2Ob152/02w); 7Ob140/02t; 3Ob25/03b; 2Ob254/04y; 6Ob27/05x; 7Ob129/06f; 6Ob132/06i; 8Ob36/07p; 4Ob130/09k; 3Ob111/09h; 6Ob268/09v; 9Ob50/10h; 10Ob30/11a; 2Ob176/10m; 8Ob19/12w; 4Ob11/13s; 7Ob23/13b; 3Ob23/13y; 8Ob57/14m; 1Ob191/15t; 9ObA10/16k; 1Ob56/17t; 6Ob52/18t; 9ObA67/18w
Der Verkäufer hat den Käufer dann über Umstände aufzuklären, wenn der Käufer nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs eine Aufklärung erwarten konnte. Das ist etwa dann der Fall, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen „aufgebauten Unfallwagen“ handelt, bei …
WEITER LESENRS0016189
OGH - 05.09.1973 - 5Ob128/73; 7b526/85; 4Ob150/10b; 8Ob19/12w; 1Ob106/13i; 2Ob196/13g
Der Käufer eines Gebrauchtwagens will grundsätzlich ein verkehrstaugliches (verkehrstüchtiges) Fahrzeug erwerben, sodass die Verkehrstauglichkeit in der Regel eine stillschweigend vereinbarte Eigenschaft darstellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Probefahr vereinbart wurde. Anderes würde hingegen dann gelten, wenn der Käufer erklärt, …
WEITER LESENRS0110192
OGH - 19.05.1998 - 1Ob414/97g
Von jedem gewerblichen Gebrauchtwagenhändler ist zu erwarten, dass er den an Reifen bekannter und – nach den Gegebenheiten des Markts – auch bedeutender Hersteller sichtbar angebrachten „offenen“ Alterscode versteht und beachtet. Als weiteres Grundwissen ist auch die Kenntnis der in …
WEITER LESENRS0110194
OGH - 19.05.1998 - 1Ob414/97g
Unterließ der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler die Aufklärung des Käufers über das Reifenalter, wenn eine solche Aufklärung nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich war, dann hat er gegenüber dem Käufer für den Mangel einzustehen, der darin liegt, dass die Reifen nicht dem …
WEITER LESENRS0121684
OGH - 18.12.2006 - 8Ob108/06z; 6Ob134/08m; 2Ob135/10g; 5Ob127/11d; 2Ob123/12w; 5Ob172/13z; 4Ob44/14w; 7Ob29/15p; 1Ob209/16s; 10Ob29/16m; 10Ob65/17g
Bei einem mangelhaften Gebrauchtwagen scheidet ein Austausch des Wagens im Rahmen der Gewährleistung von vornherein aus, weil es sich bei einem Gebrauchtwagen um eine Speziessache handelt. Von den primären Gewährleistungsbehelfen kommt daher von vornherein nur die Verbesserung in Betracht, sofern …
WEITER LESENRS0110191
OGH - 19.05.1998 - 1Ob414/97g; 6Ob272/05a; 5Ob143/07a; 2Ob7/10h; 9Ob61/11b; 4Ob11/13s; 2Ob196/13g; 4Ob105/18x
Die Fahrbereitschaft eines Gebrauchtwagens – und damit seine Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit – gilt im Falle eines Kaufs beim gewerblichen Kraftfahrzeughändler als schlüssig zugesichert. Der Umfang der Untersuchungspflicht des Händlers bestimmt sich nach dem technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren. Maßgeblich sind …
WEITER LESENRS0018557
OGH - 22.09.1971 - 5Ob226/71; 1Ob745/79; 6Ob272/05a
Eine in den Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen aufgenommene Vereinbarung „ohne Garantie und ohne Gewährleistung“ ist, falls sie von in der Autobranche versierten Kaufleuten gebraucht wurde, nicht schlechthin als den guten Sitten widersprechend anzusehen. Doch haftet der Verkäufer auch bei einem …
WEITER LESENRS0020815
OGH - 27.05.1992 - 2Ob17/92; 2Ob553/92; 2Ob21/94; 2Ob33/95; 8Ob287/01s; 2Ob238/07z; 6Ob217/09v; 2Ob124/17z
Der Leasingnehmer kann grundsätzlich keine Ansprüche aus der Herstellergarantie geltend machen. Vielmehr wäre erforderlich, dass ihm die Leasinggeberin ihre Ansprüche aus der Garantie zur Geltendmachung abtritt.
WEITER LESENRS0016996
OGH - 12.07.1984 - 6Ob628/84
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Herstellergarantie, die sich von der Gewährleistung wesentlich unterscheidet, kommen nicht die Beweislastregeln zur Gewährleistung oder zum Schadenersatzrecht zur Anwendung, sondern ist allgemeines Vertragsrecht maßgeblich. Die Garantie ist nach Vertragsrecht auszulegen.
WEITER LESENRS0120182
OGH - 01.09.2005 - 2Ob104/05s; 2Ob89/06m
Erfordern vermehrte Bedürfnisse die Anschaffung eines Automatikfahrzeuges, weil der Geschädigte – etwa nach einem Unfall – sein (altes) Auto mit Schaltgetriebe nicht mehr bedienen kann, dann ist er nicht gehalten, ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben. Da der Geschädigte aber durch die …
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