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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0123051
OGH - 17.12.2007 - 2Ob21/07p
Die Anwendbarkeit der Sonderregeln für die Lenker von Rennfahrrädern setzt das kumulative Vorliegen zweier Tatbestandsmerkmale, nämlich die Absolvierung einer Trainingsfahrt und die Benützung eines Rennfahrrades voraus (so schon 2 Ob 183/06k).
WEITER LESENRS0027736
OGH - 12.04.1988 - 8Ob61/87 (8Ob62/87)
Wenn durch eine unzulässige Personenbeförderung die Lenkbarkeit und Stabilität des Fahrrades beeinflusst wird und es daher zu vom Fahrradlenker nicht gewollten und nicht beherrschbaren Richtungsänderungen seines Fahrzeuges kommt, dann obliegt die Entkräftung des prima – facie – Beweises, dass diese …
WEITER LESENRS0123052
OGH - 17.12.2007 - 2Ob21/07p
Ein Rennlenker bedingt schon durch seine – an die „klassische“ Variante nicht zwingend gebundene – besondere Konstruktion eine bestimmte, in der Regel tief geduckte Körperhaltung des Radfahrers, die der Erzielung im Rennsport üblicher hoher Geschwindigkeiten förderlich sein soll. Ein „gerader“ …
WEITER LESENRS0075443
OGH - 09.05.1956 - 2Ob270/56
Das einem am rechten Straßenrand fahrenden Radfahrer überholende schnellere Fahrzeug braucht ein Zeichen seiner Bereitwilligkeit nicht abwarten.
WEITER LESENRS0123053
OGH - 17.12.2007 - 2Ob21/07p
Verschuldensteilung 2:1 zwischen dem Lenker eines Kraftwagenzuges, dem ein Verstoß gegen das für die Sicherheit des Verkehrs besonders bedeutsame Überholverbot des §16 Abs1 lita StVO auslösender Aufmerksamkeitsmangel vorzuwerfen ist und einem Radfahrer, der entgegen § 68 Abs 1 StVO nicht …
WEITER LESENRS0119262
OGH - 01.07.2004 - 2Ob297/03w
Radfahrer dürfen auf Radwegen nebeneinander fahren. Die Anordnung in §68 Abs 2 letzter Satz StVO ist dabei-als Sondervorschrift des allgemeinen Rechtsfahrgebotes-ergänzend dahin auszulegen, dass Radfahrer beim Nebeneinanderfahren auf Radwegen so weit rechts zu fahren haben, dass sie dabei die gedachte …
WEITER LESENRS0075438
OGH - 25.03.1992 - 2Ob9/92; 2Ob2429/96m; 12Os89/99 (12Os90/99); 2Ob219/05b
Ein Radfahrer hat den von ihm aus gesehenen rechts gelegenen Radweg zu benützen, wenn sich auf beiden Seiten der Straße Radwege (§ 2 Abs 1 Z 8 StVO) befinden. Sinngemäß gleiches muss gelten, wenn es sich beiderseits um Radfahrstreifen (§ …
WEITER LESENRS0075445
OGH - 21.05.1987 - 8Ob8/87
Keine Wartepflicht des Radfahrers, wenn dieser nicht auf die Fahrbahn einbiegt, sondern ständig den Radweg benützt, gegenüber einem Kraftfahrer, der über eine nicht gekennzeichnete Einmündung (Zufahrt) den Radweg queren und zur Firma X zufahren will.
WEITER LESENRS0075448
OGH - 26.02.1985 - 2Ob10/85; 2Ob32/86; 8Ob8/87
Übersetzt ein Radfahrer von einem Radweg kommend geradeausfahrend die Fahrbahn einer Kreuzung um nach der Kreuzung auf dem Radweg weiterzufahren, so handelt es sich um eine „Einordnung in den fließenden Verkehr“ und gelten auch in diesem Fall die Bestimmungen über …
WEITER LESENRS0074487
OGH - 19.01.1977 - 8Ob239/76; 8Ob14/81
Das Aufsteigen auf ein am Fahrbahnrand geschobenes Fahrrad kann nicht als Einordnen in den fließenden Verkehr gewertet werden.
WEITER LESENRS0073368
OGH - 14.05.1974 - 8Ob76/74; 2Ob160/81; 2Ob70/92; 11Os130/05k; 2Ob86/08y
Ein Radfahrer, der sein Fahrrad über einen Teil des Zebrastreifens schiebt, dann aber auf das Fahrrad steigt, um den restlichen Teil des Fußgängerüberganges fahrend zurücklegen, ist jedenfalls ab dem Besteigen des Fahrrades als Radfahrer und nicht als Fußgänger anzusehen. Einem …
WEITER LESENRS0073765
OGH - 07.09.1972 - 2Ob36/72
Kein zulässiges „Überholen“, sondern unzulässiges „Nebeneinanderfahren“, wenn ein Radfahrer einen anderen zwar in Überholabsicht einholt, dann aber zirka fünfzig Meter neben ihm fährt und erst dann schneller wird.
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