KFZ
Durchsuchen Sie die Rechtsprechung
Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Bauwesen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
Wenn Sie die gesamte Wissensdatenbank durchsuchen möchten, verwenden Sie bitte das Formular auf der Startseite.
RS0019850
OGH - 28.06.1972 - 5Ob106/72; 3Ob78/74 (3Ob79/74); 3Ob226/74; 7Ob580/77; 3Ob575/78; 1Ob754/78; 7Ob585/79; 1Ob578/80; 4Ob525/81; 7Ob574/81; 4Ob406/81; 3Ob71/86; 1Ob516/92; 2Ob218/97s; 3Ob54/98g; 9ObA43/01s; 4Ob114/02x; 1Ob39/03x; 2Ob95/06v; 5Ob168/08d; 2Ob248/08x; 1Ob191/10k; 8Ob74/13k; 3Ob109/16z; 4Ob70/18z; 7Ob48/18m
Der Benützer hat bei Rückstellung der Sache gemäß § 1041 ABGB ein dem verschafften Nutzen angemessenes Benützungsentgelt zu leisten, wobei es in erster Linie nicht etwa auf die Nachteile oder den Schaden des Verkäufers, sondern auf den Nutzen des Benützers, …
WEITER LESENRS0019907
OGH - 29.04.1975 - 3Ob226/74
Benützungsentgelt gebührt dem Eigentümer auch dann, wenn er die Sache selbst gar nicht hätte gebrauchen können oder wollen, wenn ihm also infolge des Gebrauchs der Sache durch einen anderen kein Schaden (zB Verdienstentgang) entstanden ist.
WEITER LESENRS0123969
OGH - 16.06.2008 - 8Ob14/08d; 1Ob15/09a; 1Ob94/11x; 2Ob176/10m; 4Ob80/12m; 7Ob177/13z; 7Ob196/13v; 7Ob228/14a; 6Ob53/15k; 9Ob45/17h
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann auch dann, wenn er dem Verkäufer keine Verbesserungsmöglichkeit gewährt, sondern vielmehr die Sache gleich selbst oder durch einen Dritten verbessern lässt, den Ersatz jener Kosten verlangen, die der Verkäufer hätte aufwenden müssen, wenn der …
WEITER LESENRS0019887
OGH - 29.04.1975 - 3Ob226/74; 1Ob744/81; 7Ob574/81; 5Ob545/82; 8Ob300/98w; 5Ob168/08d
Der Anspruch auf Benützungsentgelt ist kein Schadenersatzanspruch. Allerdings kann neben dem Benützungsentgelt auch Schadenersatz begehrt werden. Dies gilt aber nicht für den Schaden in Form der bloßen Wertminderung, weil diese bereits durch das Benützungsentgelt ausgeglichen ist.
WEITER LESENRS0018527
OGH - 25.09.1991 - 9Ob712/91; 3Ob550/95; 1Ob110/05s; 6Ob147/05v; 5Ob33/06y; 5Ob49/13m
Zu vergüten ist bei Rückabwicklung eines Vertrags auch der Vorteil, der in der Verwendung der geleisteten Sache selbst liegt. Dafür ist ein angemessenes Benützungsentgelt zu zahlen. Die Bemessung des Benützungsentgelts kann nach herrschender Rechtsprechung gemäß § 273 ZPO erfolgen.
WEITER LESENRS0018515
OGH - 25.09.1991 - 9Ob712/91; 3Ob550/95; 6Ob147/05v; 5Ob33/06y
Derjenige, der eine Sache zurückzugeben hat, hat für ihre Benützung eine angemessene Vergütung zu leisten. Dabei kommt es auf die Redlichkeit oder Unredlichkeit des einen oder anderen Vertragspartners nicht an.
WEITER LESENRS0120321
OGH - 28.09.2005 - 7Ob194/05p; 2Ob142/06f; 2Ob95/06v; 8Ob74/13k; 8Ob126/15k; 8Ob59/16h
Beim Benützungsentgelt sind alle durch den zwischenzeitlichen Gebrauch aufgetretenen Nachteile und der dadurch eingetretene Wertverlust der Sache zu berücksichtigen. Es darf aber nicht zum Nachteil des Käufers berücksichtigt werden, dass sich die Benützungsdauer dadurch verlängert hat, dass der Verkäufer erfolglose …
WEITER LESENRS0024076
OGH - 18.03.1969 - 8Ob37/69 (8Ob38/69, 8Ob39/69)
Die Übernahme bzw Ingebrauchnahme eines mangelhaften Werkes bedeutet noch keinen Verzicht auf die Gewährleistung.
WEITER LESENRS0120182
OGH - 01.09.2005 - 2Ob104/05s; 2Ob89/06m
Erfordern vermehrte Bedürfnisse die Anschaffung eines Automatikfahrzeuges, weil der Geschädigte – etwa nach einem Unfall – sein (altes) Auto mit Schaltgetriebe nicht mehr bedienen kann, dann ist er nicht gehalten, ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben. Da der Geschädigte aber durch die …
WEITER LESENRS0023970
OGH - 07.01.1954 - 3Ob778/53
Wenn Autoreifen als „fabriksneu“ verkauft werden, in Wahrheit aber jahrelang gelagert wurden, dann kann der Käufer den Vertrag wegen Gewährleistung anfechten.
WEITER LESENRS0129851
OGH - 19.11.2014 - 6Ob171/14m
Die Tatsache, dass ein gebrauchtes Fahrzeug schon bei Kaufvertragsabschluss wegen einer Diebstahlsmeldung in vielen Ländern Europas zur Fahndung ausgeschrieben ist, stellt einen Mangel dar.
WEITER LESENRS0030258
OGH - 02.02.1978 - 2Ob279/77
Während der Zeit, in der ein beschädigtes Fahrzeug nicht benützbar ist, steht dem Geschädigten der Ersatz der weiterlaufenden Generalunkosten zu.
WEITER LESEN