Schlagwort: Befangenheit und Gebühr FILTER AUFHEBEN
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RW0000067
Wenn der Sachverständige erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt wurde, dann darf sein Gutachten nicht verwendet werden. Der Sachverständige hat dann keinen Gebührenanspruch, weil seine Tätigkeit aus seinem Verschulden unvollendet geblieben und sein Gutachten völlig unbrauchbar ist. Das Verschulden des Sachverständigen liegt …
30.01.2002
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