Schlagwort: Eisenbahn-Enteignungsgesetz FILTER AUFHEBEN

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RS0053532


Kosten des Aufbaues eines Gemischwarenhandelsunternehmens als unmittelbarer Folgeschaden: Als „unmittelbarer Folgeschaden“ aus dem Enteignungsakt gebührt dem Enteigneten bei notwendiger Verlegung des Unternehmens über den Wert der enteigneten Grundfläche hinaus – ohne Rücksicht darauf, ob er von der Möglichkeit einer Betriebsverlegung …

19.10.1976
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RS0019928


Durch eine Enteignungsentschädigung wird nicht ein Entgelt für die titellose Benützung einer Liegenschaft gewährt.

02.06.1977
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