Schlagwort: Geburtshelfer FILTER AUFHEBEN
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RS0123536
Zweck des Behandlungsvertrages zwischen einer werdenden Mutter und ihrem Geburtshelfer ist die fachgerechte Aufklärung, Beratung und Betreuung vor und bei der Geburt, um körperliche Schäden – und daraus allenfalls resultierende Vermögensschäden – von Mutter und Kind zu vermeiden.
10.06.2008
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