Schlagwort: Liebhaberwert (Wert der besonderen Vorliebe) FILTER AUFHEBEN

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RS0031903


Ersatz des Wertes der besonderen Vorliebe gebührt (nur) dann, wenn der Schädiger mutwillig aus Schadenfreude oder im Rahmen einer strafbaren Handlung den Schaden verursacht. Beweispflichtig dafür ist der Geschädigte.

15.03.1983
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