Schlagwort: Prüf- und Warnpflicht FILTER AUFHEBEN
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RS0021971
Besondere Prüfungen und Untersuchungen: Der Werkunternehmer ist nicht verhalten, besondere nicht übliche Prüfungen und Untersuchungen anzustellen oder gar einen Fachmann auf diesem Gebiet beizuziehen. Hat der Besteller den Werkunternehmer angewiesen, einen bestimmten Werkstoff zu verwenden und diesem vorher ein unbedenkliches …
16.01.1985
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RS0021705
Warnpflicht bei Beiziehung eines Architekten: Die gesetzliche und vertragliche (Punkt 1.3.3. und 2.1.3. Önorm B 2110) Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber besteht auf Grund der selbständigen Verträge zwischen diesem und den Auftragnehmern auch dann, wenn sich der Auftraggeber eines planenden Architekten …
18.10.1979
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