Schlagwort: Wildunfall FILTER AUFHEBEN
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RS0074622
Gerade bei Dunkelheit im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden; unklaren Situationen (hier: der Fahrer nahm in größerer Entfernung einen sich bewegenden Gegenstand wahr) ist auch hier durch unverzügliches Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.
15.03.1984
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RS0075494
Das Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ (§ 50 Z 13 b StVO) verpflichtet den Fahrzeuglenker zur Wahl einer Geschwindigkeit, die es ihm ermöglicht, sein Fahrzeug zu beherrschen und einer Unfallsgefahr zu begegnen (ZVR 1966/92).
17.09.1974
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