RS0114750OGH - 17.01.2001 - 6Ob98/00f; ... Die Regelung des Punktes 2.22 der ÖNorm B 2110 verschiebt in einer von den grundsätzlichen Regelungen des ABGB abweichenden Weise die Beweislast für die Kausalität… BEREICHE: BauwesenKATEGORIEN: Rechtsprechung WEITERLESEN