Schlagwort: Beweislast für Kausalität nach ÖNORM B 2110 FILTER AUFHEBEN
Durchsuchen Sie die Inhalte
Wenn Sie die gesamte Wissensdatenbank durchsuchen möchten, verwenden Sie bitte das Forumlar auf der Startseite.
Einträge:
RS0114750
Die Regelung des Punktes 2.22 der ÖNorm B 2110 verschiebt in einer von den grundsätzlichen Regelungen des ABGB abweichenden Weise die Beweislast für die Kausalität auf den Auftragnehmer als „potentiellen“ Schädiger. Dem Absatz 2 dieser Bestimmung ist das Verständnis beizulegen, …
17.01.2001
WEITER LESEN