Schlagwort: Definition einer Reallast FILTER AUFHEBEN
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RS0012180
Eine Reallast ist die Belastung eines Grundstückes mit der Haftung des jeweiligen Eigentümers für bestimmte Leistungen. Der Leistungspflichtige wird somit durch das Eigentum am dienenden Grundstück bestimmt.
11.04.1972
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