Schlagwort: Fälligkeit des Werklohns FILTER AUFHEBEN
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RS0020933
Beim Werkvertrag (zB über die Reparatur eines Fahrzeugs) kann der Unternehmer als Vorleistungspflichtiger den Werklohn nicht Zug um Zug gegen Erbringung seiner Leistung fordern. Der Werklohn wird vielmehr erst fällig, wenn der Unternehmer seine Leistung vollständig erbracht hat. Dies gilt …
08.02.1966
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