Schlagwort: Freiheitsersitzung FILTER AUFHEBEN

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RS0034271


Gemäß § 1488 ABGB verjährt eine Dienstbarkeit in drei Jahren, wenn sich der Verpflichtete ihr widersetzt und es der Berechtigte dabei bewenden lässt. Dabei genügt es, dass der Dienstbarkeitsberechtigte das Hindernis, das die Ausübung seiner Dienstbarkeit unmöglich macht oder doch …

29.07.1964
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