Schlagwort: geringfügige Mängel FILTER AUFHEBEN
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RS0020161
Der Besteller kann der Werklohnklage des Unternehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrages auch bei Vorliegen geringfügiger Mängel entgegenhalten, es sei denn, die Ausübung dieses Rechtes artet zur Schikane aus.
10.11.1975
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