RS0017501OGH - 12.10.1972 - 2Ob99/72 (2Ob100/72); ... Beim Regress von Mitschuldigen untereinander bestimmt sich die endgültige Haftung im Innenverhältnis nach dem Ausmaß der Beteiligung, also nach Verschuldensanteilen und nach Verursachungsanteilen. BEREICHE: BauwesenKATEGORIEN: Rechtsprechung WEITERLESEN