Schlagwort: krasses Missverhältnis FILTER AUFHEBEN
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RS0026265
Schikane liegt nicht nur dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet, sondern auch dann, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses Missverhältnis besteht (zB keine Schikane …
12.01.1993
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