Schlagwort: KSchG: Anwendungsbereich FILTER AUFHEBEN
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RS0111805
Wurde zwischen Unternehmer und Verbraucher ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 1 Abs 1 KSchG begründet, dann unterliegt dessen gesamte weitere Regelung und Ausformung den Vorschriften des KSchG, somit auch jede spätere Abänderung des Rechtsgeschäftes. Auch der über ein Verbrauchergeschäft …
27.01.1999
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