Schlagwort: Leasing und Herstellergarantie FILTER AUFHEBEN
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RS0020815
Der Leasingnehmer kann grundsätzlich keine Ansprüche aus der Herstellergarantie geltend machen. Vielmehr wäre erforderlich, dass ihm die Leasinggeberin ihre Ansprüche aus der Garantie zur Geltendmachung abtritt.
27.05.1992
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