Schlagwort: Listige Irreführung FILTER AUFHEBEN
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RS0014829
List im Sinne der §§ 870, 1487 ABGB bedeutet, dass der andere den Irrenden bewusst in Irrtum führt oder den ihm bekannten Irrtum ausnützt, dass er also positive Kenntnis davon hat, dass der andere Teil irrt und dass der Irrtum …
22.06.1960
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RS0014793
Wenn der eine Vertragspartner von der Richtigkeit seiner Erklärung überzeugt ist, dann kann ihm keine listige Irreführung angelastet werden. Denn List setzt voraus, daß der Getäuschte absichtlich oder doch bewußt durch unrichtige Vorstellungen in die Irre geführt wird. Dies gilt …
20.09.1961
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