Schlagwort: MRG – Erhaltung FILTER AUFHEBEN
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RS0069987
Kriterium einer Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 24 Abs 1 (§ 3 Abs 2 Z 3) ist, dass es jedem Mieter rechtlich freisteht, sie – gegen Beteiligung an den Kosten des Betriebes – zu benützen.
RS0069989
Die zwingende Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand (§ 3 Abs 2 Z 3) und Betriebsaufwand (§ 24 Abs 1) ist per 01.01.1982 wirksam geworden.
RS0069928
Die Verpflichtung des Vermieters zur Ausführung der Erhaltungsarbeiten ist zwingend. Übernimmt im Mietvertrag der Mieter diese Verpflichtung, so ist der Mietvertrag insoweit unwirksam.
RS0069986
Aus den Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen dürften nur die Kosten der Erhaltung, Neuerrichtung oder Wiedererrichtung eines der gemeinsamen Benützung aller Bewohner dienenden Aufzugsanlage gedeckt werden, nicht jedoch diese Kosten hinsichtlich eines in der Sonderbenützung einzelner Mieter stehenden Aufzugs.
RS0070471
Neuerungsverbot für Rekurse im Außerstreitverfahren: Das Rechtsmittelrecht des Außerstreitverfahrens wurde grundsätzlich durch die Vorschriften der ZPO über den Rekurs ersetzt, wobei Rekurse gegen Sachbeschlüsse im wesentlichen der Berufung und Revision gleichgestellt werden. Für Rekurse in Verfahren nach § 37 MRG …
RS0020813
Unwirtschaftlichkeit als Grenze der Erhaltungspflicht: Die Erhaltungspflicht des Vermieters findet auch im Anwendungsbereich des MRG an der Unwirtschaftlichkeit der Erhaltung des Gebäudes ihre Grenze (§ 6 MRG – ausgenommen in Bezug auf im Sinne des § 3 Abs 3 Z …
RS0083089
Feuchtigkeitsschäden als ernster Schaden des Hauses: Feuchtigkeitsschäden infolge ständigen Wassereintrittes in Mauerwerk stellen einen ernsten Schaden des Hauses dar und die Behebung dieser Schäden gehört zur ordnungsgemäßen Erhaltung der Liegenschaft. Werden im Zuge der Behebung solcher Schäden Arbeiten in den …
RS0069859
Alle Verfahren im Zusammenhang mit Erhaltung und Verbesserung gehören ins Außerstreitverfahren: Aus der weiten Fassung des § 37 Abs 1 Z 2 MRG (im Gegensatz zu Z 3 und 4 leg cit, worin jeweils nur die Durchsetzung genannt ist) und …
RS0070036
Einheitlicher Erhaltungsbegriff des MRG: Dem MRG ist nicht zu entnehmen, daß der Erhaltungsbegriff des § 16 Abs 1 Z 3 MRG vom Erhaltungsbegriff des § 3 (§ 18) MRG abweicht. Dafür, daß der Gesetzgeber in § 16 Abs 1 Z …
RS0070014
Dem Mietrechtsgesetz ist nicht zu entnehmen, daß die bloße Antragstellung eines Mieters nach § 6 MRG den Vermieter daran hindern würde, nicht von dieser Antragstellung umfaßte unmittelbar heranstehende Erhaltungsarbeiten zu Lasten der Mietzinsreserven der vorausgegangenen zehn Kalenderjahre und bei deren …
RS0070026
Aus dem Wortlaut des § 18 in Verbindung mit § 3 Abs 3 Einleitungssatz MRG und § 19 Abs 1 Z 2 MRG geht hervor, daß die vollen zehn Kalenderjahre erfaßt sein müssen, die dem Jahr vorangingen, in dem der …
RS0069997
Auch kleinere Reparaturarbeiten, die öfter wiederkehren und keine längere Betriebsunterbrechung erfordern, sind § 3 Abs 2 Z 3 MRG und nicht § 24 Abs 1 MRG zu unterstellen.