Schlagwort: Nachbarrechtliche Ansprüche dispositiv FILTER AUFHEBEN

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RS0010534


§ 364 Abs 2 ABGB, der die Zulässigkeit von Emissionen im Nachbarrecht regelt, enthält dispositives Recht. Die sich aus dem Nachbarrecht ergebenden Ansprüche sind daher durch die Nachbarn modifizierbar, und zwar auch durch rein schuldrechtliche Vereinbarungen.

24.02.1971
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