Schlagwort: Nichterfüllungsschaden FILTER AUFHEBEN
Durchsuchen Sie die Inhalte
Wenn Sie die gesamte Wissensdatenbank durchsuchen möchten, verwenden Sie bitte das Forumlar auf der Startseite.
Einträge:
RS0018239
Wenn ein Schuldner für den Nichterfüllungsschaden haftet, muss er dem Gläubiger den Schaden ersetzen, der diesem durch die pflichtwidrige Nichterfüllung entstanden ist. Der Gläubiger muss daher vermögensmäßig so gestellt werden, wie wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.
22.05.1980
WEITER LESEN