Schlagwort: positives Vertragsinteresse FILTER AUFHEBEN

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RS0018239


Wenn ein Schuldner für den Nichterfüllungsschaden haftet, muss er dem Gläubiger den Schaden ersetzen, der diesem durch die pflichtwidrige Nichterfüllung entstanden ist. Der Gläubiger muss daher vermögensmäßig so gestellt werden, wie wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.

22.05.1980
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