Schlagwort: Proportionale Schadensaufteilung FILTER AUFHEBEN

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RS0017470


Wenn mehrere Täter nicht im einverständlichen Handeln (Mittäter), sondern unabhängig voneinander eine Bedingung für den eingetretenen Schaden gesetzt haben, wird der Schaden proportional durch Einzelabwägung und Gesamtabwägung in der Verantwortlichkeit verteilt.

14.09.1977
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