Schlagwort: Proportionale Schadensaufteilung FILTER AUFHEBEN
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RS0017470
Wenn mehrere Täter nicht im einverständlichen Handeln (Mittäter), sondern unabhängig voneinander eine Bedingung für den eingetretenen Schaden gesetzt haben, wird der Schaden proportional durch Einzelabwägung und Gesamtabwägung in der Verantwortlichkeit verteilt.
14.09.1977
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